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1. Kapitel

Innere Einrichtungen Preußens und Österreichs während des Friedens.

Dank dem Frieden, dessen sich Europa erfreute, konnten sich alle Mächte den inneren Reformen in ihren Staaten widmen. Der König von Preußen begann mit der Beseitigung der Mißbräuche, die sich in die Verwaltung eingeschlichen hatten. Er bemühte sich, durch Anlagen aller Art die Einkünfte zu vermehren. Er arbeitete an der Befestigung der Mannszucht im Heere, am Ausbau der Festungen. Er ließ Vorräte von Waffen und Kriegsmaterial anlegen, die ein Heer nötig hat und im Felde in ungeheurer Menge verbraucht. Die Rechtspflege lag unter der Regierung seines Vaters sehr danieder. Sie war so voller Mißbräuche, daß sie besonderer Sorgfalt und Aufmerksamkeit bedurfte. Allgemein wurden die Gesetze umgangen. Die Anwälte trieben mit Treu und Glauben ein schändliches Gewerbe. Wer reich war, gewann seine Sache, und der Arme verlor sie. Die Mißstände wurden von Tag zu Tag unerträglicher und erheischten dringend Abhilfe. Nicht nur der Stand der Richter, Advokaten und Anwälte war reformbedürftig, sondern auch die Gesetze. Sie mußten klarer gefaßt und vor allem von dem Formelkram befreit werden, der mit dem Kern der Sache nichts zu tun hatte und den Prozeß nur in die Länge zog. Mit dieser Arbeit beauftragte der König seinen Großkanzler Cocceji1, einen Mann von lauterem und geradem Charakter, der durch seine Tüchtigkeit und Rechtschaffenheit der besten Zeiten der römischen Republik würdig war. Weise und aufgeklärt, ein neuer Tribonian, schien er für die Gesetzgebung und das Glück der Menschen geboren zu sein. Der kluge Rechtsgelehrte unternahm das schwierige und heikle Reformwerk mit solchem Eifer, daß die obersten Gerichtshöfe schon nach einem Jahre mühevoller Arbeit von allen Elementen, die sie ent-


1 Samuel Freiherr von Cocceji (vgl. Bd. VII, S. 118).