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4. Artillerie

I. Disposition, welchergestalt sich die Artillerie bei einer Haupt-Action mit dem Feinde zu verhalten hat1
(August 1744)

Es sollen 4 Haubitzen auf dem rechten Flügel und 4 auf dem linken Flügel, und 4 in der Mitte des ersten Treffens aufgeführt werden.

20 zwölfpfündige Kanonen vom General von Linger2 sollen desgleichen, laut Ordre de bataille, eingetheilt werden, sodaß auf dem rechten Flügel das Grenadier-Bataillon von Wedell die Haubitzen bedecket und auf dem linken Flügel die Grenadiere vom Oberst-Lieutenant von Kahlbutz solchen zur Bedeckung dienen. Zu jeder Haubitze werden 6 Mann von den Pioniers commandiret und zu jeder zwölfpfündigen Kanone 4 Mann; thut in Summa 152 Mann.

Bei den Kanonen und Haubitzen vom rechten Flügel soll ein Capitain von der Artillerie, desgleichen bei denen von der Mitte ein Capitain von der Artillerie, wie auch einer auf dem linken Flügel commandiret werden.

Bei den vierundzwanzigpfündigen Kanonen, so auf den Flanken stehen, wird auf jede Flanke ein vernünftiger Lieutenant von der Artillerie commandiret, imgleichen bei den 12 vierundzwanzigpfündigen 4 Pioniers per Kanone, welches 48 Mann ausmachet.

Es muß auch in dem ersten Treffen per Brigade ein Lieutenant commandiret werden. Bei den Kanonen, so in dem zweiten Treffen stehen, werden nur Unter-Officiere abgetheilet, und können diese Kanonen so lange mit ihrem Gespanne gezogen werden, bis es sich ereignen möchte, daß man sie gebrauchen müßte.

Zwischen die zwei Treffen werden auf dem rechten Flügel ein Lieutenant mit Zo Mann, in der Mitte ein Lieutenant mit 30 Mann und auf dem linken Flügel ein Lieutenant mit 30 Mann zur Reserve commandiret werden. Diese alle sollen immer dicht an dem zweiten Treffen bleiben, auf daß sie nicht sonder Roth und ehe


1 Die Vorlage ist deutsch abgefaßt.

2 Generalleutnant Christian von Linger, Chef der Artillerie.