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24.

Im übrigen, so befehlen Seine Majestät, daß ein jeder Oberst eines Regiments Husaren sich drei oder vier Espions halten soll, welche Seine Königliche Majestät ihm vergüten lassen wollen. Es soll aber der Oberst sich auf alle Wege bemühen, zu solchen Espions verschlagene und raffinirte Köpfe zu kriegen, welche im Lande bekannt sind, allerhand Sprachen können, und die allerhand Formen und Versieb lungen annehmen können, die sich aber unter einander nicht kennen, noch einer von dem andern wissen muß. Solche Espions muß er haben, um sie nach des Feindes Lager oder nach den Orten, davon er Nachricht haben will, zu schicken.

25.

Worauf denn der Oberst Seiner Königlichen Majestät von den erhaltenen Nachrichten jedesmal Rapport thun soll.