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daß, wofern ihm der Feind nahe auf dem Halse ist, er seine Retraite durch den nächstgelegenen Wald oder durch andere ihm sonst bekannte Wege nehme, um sich zu seinem Haupt-Corps hinzuziehen.

8.

Wenn ein Officier von den Husaren auf Partie1 commandiret wird, oder aber ihm eine Expedition aufgetragen wird, um den Feind an einem Orte zu überfallen, so muß er zuvörderst sich die Gegend des Orts, wohin er seine Partie thun soll, sehr wohl bekannt machen, zu welchem Ende er sich bemühen wird, Schäfer oder auch, wo es möglich, Jäger mit sich zu nehmen, welchen solche Örter und Gegenden bekannt sind, um sich desto besser dadurch zu helfen; hiernächst muß er suchen sehr gute und gewisse Nachrichten einzuziehen von der Stärke des Feindes, welchen er zu attaquiren hat, ob er alerte auf seinem Posten sei, wie er seinen Posten ausgesetzet hat, ob Orter sind, da man solchen coupiren kann, wie stark die feindlichen detachirten Posten sind, und überhaupt alles dasjenige, was hiermit einigen Rapport2 haben kann.

9.

Hierauf muß der Officier, so die Partie commandiret, seine Disposition wohl machen, daß er zuvörderst und vornehmlich auf die Sicherheit seines Marsches bedacht sei und durch Aussetzung einiger Posten an Défilés, so er zu passiren hat, seinen Rückmarsch versichere; so muß ein solcher Officier wohl judliciren, von was für einem Orte der Feind, den er überfallen will, Succurs bekommen könnte, auf daß er solchen abschneiden kann.

10.

Ein Officier, der solche Entreprise vorhat, muß sehr verschwiegen damit sein, damit der Feind keine Nachricht davon bekommen kann, und weil das Geheimnis hierbei höchst nöthig ist, so müssen dergleichen Expeditions auf solche Art angefangen werden, daß das Commando, das dazu gebraucht werden soll, des Abends nach dem Sonnenuntergange zusammenkommen, alsdann der Marsch in aller Stille fortgesetzt werden muß, ohne daß den Burschen erlaubet sei, Tabak zu rauchen. Wenn dem Commando dann auf dem Marsche Leute begegnen, so müssen solche ohne Unterschied arretiret werden, damit der Feind nicht avertiret werden könne.

11.

Weil sich auch öfters trifft, daß zu dergleichen Expeditions Commandos von zwei oder drei Ortern zugleich ausgehen, um den Feind zu umzingeln, so müssen die Officiere, so dazu gebraucht werden, ihre Uhren auf einerlei Glocke gestellet haben und sehr wohl die Stunde observiren, um sich zu solcher Zeit an dem bestimmten


1 zu einem Streifzug.

2 Bezug.