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3. Husaren

Instruction für die Obersten und sämmtliche Officiere von den Regimentern Husaren1
(21. März 1742)

1.

Die Obersten und Commandeurs der Regimenter Husaren, auch sämmtliche Stabs-Officiere sollen sich alle Mühe geben, ihr Regiment in der besten Ordnung zu erhalten, auf daß ihre Leute gut reiten lernen, geschwinde und hurtig satteln und gut mit dem Säbel umgehen.

2.

Die Officiere des Regiments sollen die Leute von ihrem Regimente so gut dressi-ren, als wie die Dragoner-Regimenter, auch ihre Leute allemal dazu anhalten, daß sie die mehreste Zeit wohl geschlossen und mit dem Säbel in der Faust attaquiren.

3.

Bei allen Husaren-Regimentern muß den Officieren scharf imprimiret werden, daß, wenn sie commandiret sind, sie bei Cassation keine Leute von ihren Commandos weglassen, sondern solche alle zusammenhalten.

4.

Wenn das Regiment auf feindliche Husaren stoßet, können sie per Escadron höchstens einen Zug schwärmen lassen; dieweil aber überhaupt aus allem dem Husaren-Schießen nichts wird, so müssen diese Regimente den Feind, wofern er schwächer ist wie sie, wohl geschlossen, mit dem Säbel in der Faust attaquiren und vor sich wegjagen.


1 Die Vorlage ist deutsch abgefaßt.