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5.

Wenn ein Oberst von den Husaren commandiret wird, auf des Feindes Mouvement Acht zu geben, so muß er den Ort, wohin er commandiret wird, sehr wohl observiren und sich, so viel möglich, jedesmal solchergestalt setzen, daß er ein gutes Defile vor sich habe, wornächst er von jeder Seite seines Postens einen Officier mit 30, 50 oder auch 100 Mann, nachdem nämlich die Umstände sind, commandiret; vor dem Defile muß er gleichfalls einen Posten haben. Von solchen drei Posten aber muß er vorwärts gegen den Feind zu eine Feldwache halten lassen, so wie der beikommende Riß ohngefähr zeiget1. In die nächsten Dörfer, da man an den Feind heran kann, muß Morgens und Abends patrouilliret werden, um Nachricht einzuziehen.

Wenn Patrouillen bei Tage gehen, so müssen die dabei commandirten Officiere suchen allemal, so viel es sich thun lässet, durch Wälder oder Gründe ihren Marsch so zu masquiren, daß der Feind die Patrouillen nicht gewahr werden kann. In währendem Malschiren müssen sie einen oder zwei der geschicktesten Husaren, so sie bei sich haben, auf die nächsten Höhen reiten lassen, oder auch kleine Patrouillen seitwärts schicken, auf daß sie von weiten sehen können, was an sie kommt, auf daß die Patrouillen auf solche Art sicher und ungehindert nach dem Orte reiten können, wohin sie commandiret worden.

6.

Es muß ein Officier von den Husaren vor allen Dingen nicht nur das Land, worin er ist, sehr wohl kennen, sondern auch immer zwei ä drei Wege wissen, die an den Ort hinbringen, dahin er commandiret wird. Wenn ein solcher Officier enge Defiles Yassiren muß, so soll er, wenn er über solche Defiles wieder zurück muß, an solchem Orte ein Commando zurücklassen, damit er auf seinem Rückmarsche solche sicher passiren könne, oder auch, wenn derselbe von dem Feinde poussiret2 würde, er seine KetiAite daselbst gewiß habe.

7.

Wenn ein Officier recognosciren reitet, so ist der Zweck, um eigentlich zu erfahren, was der Feind vorhat, oder auch von gewissen Umständen Nachrichten einzuziehen, welche der commandirende General von der Armee gründlich zu wissen benöthigt ist; also muß derjenige Officier von den Husaren, welcher deswegen oder um zu patrouilliren ausgeschicket wird, sich niemalen mit dem Feinde einlassen, es sei denn, daß der Feind viel schwächer wäre wie er, und daß er gewiß ist, gute Beute oder Gefangene zu kriegen. Es ist demnach eine schlechte Bravour, wenn ein Officier in dergleichen Gelegenheiten sich schlagen will; vielmehr erfordert sein Dienst, daß ein Officier von den Husaren in solchen Gelegenheiten vorsichtig und bedacht sein muß,


1 Siehe den umstehenden Plan.

2 geworfen.