<24> müssen, berufe ich mich auf mein Reglement1 und rede hier nur von den großen Gesichtspunkten und von dem, was den Heerführer selbst betrifft.

Alle Lager, die man bezieht, dienen im großen und ganzen entweder zur Defensive oder zur Offensive.

I. Versammlungslager

Die Lager, in denen eine Armee sich zusammenzieht, gehören zur ersten Art. Bei ihnen richtet man sein Augenmerk nur auf die Bequemlichkeit der Truppen. Sie kampieren korpsweise, nicht weit von den Magazinen, doch so, daß die Armee sich in kurzer Zeit in Schlachtordnung aufstellen kann. Da solche Lager vom Feind entfernt sind, so hat man nichts zu befürchten. Der König von England lagerte sich in dieser Weise sehr unvorsichtig den Franzosen gegenüber am Mainufer und wäre bei Dettingen fast geschlagen worden2. Als Haupttegel bei der Wahl aller Lagerplätze gilt, daß die Truppen Holz und Waffer in der Nähe haben müssen. Die Preußen verschanzen sich in ihrem Lager, wie einst die Römer, sowohl zum Schutz gegen etwaige nächtliche Angriffe der leichten Truppen, die der Feind in großer Zahl hält, als auch, um die Desertion zu verhindern. Denn ich habe stets gefunden, daß wir weniger Deserteure hatten, wenn wir unser Lager mit einer zusammenhängenden Befestigung umgaben, als wenn wir diese Vorsichtsmaßregel unterließen.

II. Standlager

Stand oder Ruhelager bezieht man entweder, um zu warten, bis das Gras zum Schnitt heran ist oder bis die Absichten des Feindes deutlich hervortreten, um danach seine Maßregeln zu treffen. Da man in solchen Lagern nur Ruhe sucht, wählt man sie so, daß sie entweder durch einen Fluß oder durch einen Morast gedeckt sind, kurz, daß ihre Front unzugänglich ist. Solcherart war das Lager von Strehlen3. Sind die vor dem Lager fließenden Bäche zu klein, so staut man sie auf, um durch Überschwemmungen seinen Zweck zu erreichen.

Der Heerführer darf in solch einem Lager, wo er vom Feinde wenig zu besorgen hat, keineswegs müßig sein, sondern er wird sein ganzes Augenmerk auf seine Armee richten. Die Ruhe erlaubt ihm, die Zügel der Mannszucht straff anzuziehen und auf strenge Handhabung des Dienstes zu halten, wie es in meinem Reglement vorgeschrieben ist. Er muß darauf sehen, ob die Offiziere auf den Wachen aufpassen, ob sie alles wissen, was sie auf ihrem Posten zu tun haben, ob alle Kavallerie- und Infanteriewachen nach den von mir gegebenen Regeln ausgesetzt sind. Die Infanterie


1 Reglement vor die König!. Preußische Infanterie, S. 248—255: „Wie das Lager aufgeschlagen werden soll.“

2 Am 27. Juni 1743 (vgl. Bd. II, S. 140 ff.).

3 Im Sommer 1741 (vgl. Bd. II, S. 81).