<295>häuterei, wenn sie eine Weile im Feuer gewesen, vorgeben, sie haben sich verschossen, so soll den Burschen angesaget werden, dass der erste, so in der Bataille Patronen wegschmeissen wird, mit sechs und dreissigmal Spiessruthenlaufen gleich darauf bestrafet werden soll, und wenn die Patronenwagen kommen und die Bursche keine nehmen wollen, so soll derjenige, welcher davon überführet wird, sogleich bei dem Regimente arquebusiret werden, und soll die Execution von dem Regimente geschehen, ohne dass Ich weiter darüber angefraget sein will, der Kerl habe sechs Fuss oder sechs Zoll.

Nach allen diesen Puncten müssen sich die Generale strite achten und darnach halten.

Breslau, den 12. Februar 1759.

Fch.