<223> Fourage für drei Feldzüge, in Breslau wie auch in Magdeburg; wir haben, in natura und in Geld, Mehl auf drei Jahre für die ganze Armee1. Dank diesen Vorsichtsmaßregeln können wir für die drei ersten Feldzüge gratis liefern: Korn, Fourage und die 6 Millionen für die außerordentlichen Kriegskosien. Ferner haben wir im Staatsschatz genug, um noch für drei Feldzüge das Fehlende vollständig zusteuern zu können. Auf solche Weise habe ich's durch eine einsichtige Verwaltung erreicht, daß unser armes Land sechs Feldzüge auszuhalten vermag, ohne die Steuern zu erhöhen oder den Staat mit drückenden Schulden zu belasten, die ihn aufreiben, auf die Dauer ihn der Armut preisgeben und früher oder später zu schmählichen, betrügerischen Bankrotten führen.

Um ein so armes, großer Hilfsquellen entbehrendes Land lebensfähig zu erhalten, muß man Grundsätzen folgen, die weise und gerecht sind und den dürftigen Zustand des Landes berücksichtigen. Es versieht sich von selbst, daß die Einkünfte des Fürsten von denen des Staates zu trennen sind. Die Staatseinnahmen müssen geheiligt sein, und ihre Bestimmung darf in Friedenszeiten einzig darin erblickt werden, daß sie der Wohlfahrt des Bürgers dienen, indem entweder Land urbar gemacht wird oder die Städte Manufakturen erhalten, die ihnen fehlen, oder endlich, indem alle Einrichtungen besser gefestigt und die einzelnen Staatsbürger, vom Edelmann bis zum Kuhbauer, wohlhabender und wohlhäbiger gemacht werden. Das Einkommen des wohlverwalteten Staates wird des weiteren dazu verwendet, daß alljährlich ein Teil als Beitrag zu den Kriegskosien zurückgelegt wird und so dem armen Volk die Steuern erspart bleiben, die ein untüchtiger Herrscher ihm in Kriegszeiten aufladen würde. Durch solche vernünftige Staatswirtschaft schafft man dem Volt Erleichterung, und der Staat bewahrt sich ausreichende Hilfsquellen für die unerwarteten Fälle, die ihn zwingen, seine Besitzungen gegen begehrliche Nachbarn zu verteidigen.

Bei der Verwaltung der Finanzen muß man die eigenen Launen, Leidenschaften und Gelüste zu zügeln wissen; denn vor allem: die Einnahmen des Staates gehören nicht dem Herrscher. Dies Geld wird rechtmäßig nur da verwendet, wo es dem Wohl des Volkes und der Erleichterung seiner Lasten dienstbar gemacht wird. Jeder Fürst, der dieses Einkommen in Vergnügungen und übel angebrachter Freigebigkeit vergeudet, hat in seinem Tun weniger vom Herrscher an sich als vom Straßenräuber, da er dies Geld, das Herzblut des Volkes, für unnütze und oft lächerliche Ausgaben verbraucht. Denn davon müssen wir ausgehen, daß kein Fürst in Wahrheit sagen kann: „Jetzt brauchen wir keinen Krieg mehr zu führen, nun können wir wie Epikuräer leben und ausschließlich auf die Befriedigung unserer Leidenschaften und Neinen Lüste bedacht sein.“ Was geschieht dann? Plötzlich, siehe, entbrennt ein Krieg, und unser Epikuräer, der sein Gut im voraus verzehrt hat, sieht sich mittellos, während Hannibal schon, wie die Römer sagten, vor den Toren sieht.


1 Vgl. S. 211 f.