<17>Werbung nicht billigte und Sachsen dem Herzog von Meißen verlieh1, gab Friedrich I. seine Eroberung gutwillig auf.

In seinem Testament teilte der Kurfürst seine Staaten folgendermaßen. Sein ältester Sohn Johann, mit dem Beinamen der Alchymist, wurde seiner Anrechte beraubt; der Vater überließ ihm nur das Vogtland und seinen Schmelztiegel. Der zweite Sohn Friedrich erhielt die Kurwürde. Älbrecht Achilles erbte die fränkischen Markgrafentümer2 und Friedrich, genannt der Dicke, sollte die Altmark haben; doch infolge seines Todes fiel dieser Landesteil wieder an die Kurmark.

In jenen frühen Zeiten galt noch der Grundsatz, daß ein Vater seinen Besitz gleichmäßig unter seine Kinder verteilte. Das entsprang einer Auffassung, die an sich natürlich und billig war. In der Folge aber erkannte man, daß eine derartige Ausstattung der jüngeren Söhne zum Niedergang der Dynastien führte. Indessen werden wir in unserer Geschichte noch ein paar Beispiele solcher Teilungen sehen.

Friedrich I. starb im Jahre 1440.


1 Auf Albrecht III. von Sachsen folgte 1423 Friedrich der Streitbare von Meißen.

2 Vielmehr erbte Johann die Markgrafschaft Bayreuth und Albrecht Achilles die Markgrafschaft Ansbach.