<69>des Regiments selbige allen Officieren von neuem publiciren und wohl bekannt machen.

24.

Im übrigen, so befehlen Seine Majestät, dass ein jeder Oberst eines Regiments Husaren sich drei oder vier Espions halten soll, welche Seine Königliche Majestät ihm vergüten lassen wollen. Es soll aber der Oberst sich auf alle Wege bemühen, zu solchen Espions verschlagene und raffinirte Kopie zu Kriegen, welche im Lande bekannt sind, allerhand Sprachen können, und die allerhand Formen und Verstellungen annehmen können, die sich aber unter einander nicht kennen, noch einer von dem andern wissen muss. Solche Espions muss er haben, um sie nach des Feindes Lager, oder nach den Orten, davon er Nachricht haben will, zu schicken.

25.

Worauf denn der Oberst Seiner Königlichen Majestät von den erhaltenen Nachrichten jedesmal Rapport thun soll.

Hauptquartier Selowitz, den 21. März 1742.

Friderich.