<357>können, ohne an den Dienst zu denken. Aber diese Officiere sollen wissen, dass Seiner Königlichen Majestät Ambition sei, eine gute Armee zu haben; daher Allerhöchstdieselben, da Sie mit dergleichen negligirten Officieren den Endzweck nicht erreichen können, die Nothwendigkeit zur Hand nehmen werden, anderwärts Officiere zu suchen, welche mehreren Eifer zum Dienst bezeigen, und, wenn solches dann geschieht, werden die negligirten Officiere diesen Vorzug ihrer Faulheit zuzuschreiben haben.

Diese Instruction sollen die Inspecteurs allen Cavallerie-Regimentern communiciren, damit sie wissen, was sie in ihrem Dienste zu verbessern haben.

Weil Seine Königliche Majestät über Sachen, die es verdienen, ein Allerhöchstes Missvergnügen finden, so können Höchstdieselben nicht umhin, hier noch beizufügen, dass von den Dragoner-Regimentern sich vorzüglich die nachstehenden vier Regimenter bei dem letzten Kriege distinguiret haben und welchen Höchstdieselben Gerechtigkeit widerfahren lassen, nämlich das Regiment von Thun, von Würtemberg, von Bosse und das Regiment von Lottum. Wenn Seine Königliche Majestät so viel Gutes von den andern nicht sagen können, so haben sie sich es allein zuzuschreiben und müssen sich nothwendig corrigiren.

Um die Fehler absonderlich bei den Husaren zu corrigiren, so sind die nachfolgenden Stücke unumgänglich nothwendig, als : 1. dass nicht eine solche Menge junger Windbeutel als Officiere sich bei den Regimentern befinden, sondern dass bei selbigen hier und da alte gediente gute Wachtmeister zu Lieutenants vorgeschlagen werden, damit bei den Husaren-Regimentern immer solche Officiere bleiben, welche den Dienst wissen, Patrouillen zu machen verstehen und in andern Fällen gebraucht werden können; 2. dass Seiner Königlichen Majestät sehr wohl bekannt ist, dass im Frühjahr, um das Korn zu schonen, nicht die Gelegenheit sei, rechte Patrouillen zu machen, oder andere dergleichen Dinge vom Husarendienst ordentlich vorzunehmen; deshalb müssen diese Exercitien vornehmlich bei den Herbst-Manœuvres geübt werden, wenn die Pferde von der Grasung gekommen sind; alsdann müssen die Chefs der Regimenter, wenn sie der-