<169>Obersten wegen seiner Compagnie allemal responsable sein muss, so bleibet ebenmässig der General-Major wegen seiner Brigade dem Könige responsable, dergestalt, dass er bei sothaner Brigade auf die Ordnung in den Regimentern derselben, auf die Subordination der Officiere und Gemeinen, auf den guten Zustand der Pferde, auf die Observirung der Ordres in allen und jeden Stücken Acht haben muss, exempli gratia, dass die Leute unter Aufsicht gewisser dazu commandirter Officiere ordentlich nach dem Wasser reiten müssen, dass keiner für seinen Kopf fouragiren reiten darf, dass die Wachen ordentlich aufziehen, in Summa, der General-Major von der Brigade muss auf alle und jede Stücke, so der Dienst erfordert, ein sehr wachsames Auge haben und dafür repondiren, dass alles mit Exactitude geschehe.

Es ist ein essentielles Devoir für einen jeden General, welchem eine Brigade, ein separirtes Corps, oder ein Detachement zu commandiren anvertrauet wird, dass er der Desertion vorbeuge; dieses geschiehet nun : 1. wenn man evitiret nahe an einem Walde oder grossen Holze zu campiren, wofern man sonsten nicht wegen der Kriegs-Raison dazu obligiret ist; 2. wenn man die Bursche öfters in ihren Zelten visitiren lässet; 3. dass man Husaren-Patrouillen rund um das Lager gehen lässet; 4. wenn man des Nachts Jäger in das Getreide postiret, auch gegen den Abend die Feldposten von der Cavallerie doubliren lässet, damit die Chaine von solchen um so viel dichter zusammenkomme; 5. wenn man nicht leidet, dass der Soldat sich debandiret, sondern die Officiere obligiret, dass sie, wenn Stroh oder Wasser geholet wird, ihre Leute allemal in Reihen und Gliedern führen müssen; 6. wenn das Marodiren sehr einstlich bestrafet wird, als welches die Quelle von den grössesten Desordres ist; 7. wenn an den Marschtagen die Wachen in den Dörfern nicht eher zurückgezogen werden, bis das Corps sich schon völlig formiret hat; 8. wenn man des Nachts nicht marschiret, es sei denn, dass eine importante Ursache solches erfordere; 9. wenn rigoureux verboten wird, dass bei Marschtagen kein Soldat sein Peloton verlassen darf; 10. dass man Husaren-Patrouillen seitwärts gehen lässet, wenn die Infanterie durch ein Holz passiret; 11. dass, wenn Défilés zu passiren sind, man am Ein- und Ausgang der