<XXVI>« An den Commandeur des Dragoner-Regiments von Baireuth. » Der 1846 in Neisse verstorbene General-Lieutenant Ulrich von Barner hat uns Gelegenheit verschafft, eine Copie davon zu nehmen. In unserem Buche Friedrich der Grosse als Schriftsteller, S. 234-240, haben wir die Eintheilung der Instruction angegeben und den ganzen vierten Artikel derselben mitgetheilt. Einen vollständigen Abdruck hat Herr Rittmeister Heinrich Ravenstein in seiner Geschichte des Zweiten Cuirassier-Regiments (genannt Königin), zweite Auflage, Minden, 1842, in 8., S. 301-317, gegeben. Unserm neuen Abdrucke liegt die Copie zum Grunde, welche wir von dem genannten Original-Exemplare genommen haben.

XXVII. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER INFANTERIE-REGIMENTER, wie sich solche wegen des kleinen Dienstes in den Garnisonen, wegen der Mannszucht des gemeinen Mannes, der scharfen Disciplin, des Exercirens der Regimenter, guten Aufsicht und Zucht der Officiere und der Oekonomie zu verhalten haben.

Wir verdanken diese Instruction, vom 11. Mai 1763, dem Herrn Major Zabeler, welcher sie in dem Nachlasse des Grafen Henckel von Donnersmarck gefunden hat, und geben sie ganz so, wie wir sie empfangen haben, also auch ohne die neben den Artikeln I., II. und III. genannten Beilagen. Ohnehin finden diese sich in dem Anhange zu dem Reglement, gegeben 1779, als Artikel I., II. und III.

XXVIII. INSTRUCTION FÜR DIE ARTILLERIE.

Diese Instruction, vom 3. Mai 1768, ist durch die Geschichte der brandenburgisch-preussischen Artillerie, von L. von Malinowsky und R. von Bonin, Band III., S. 53-76, zuerst bekannt geworden. Unser Text ist ein genauer Abdruck des Original-Exemplars, welches in der Geheimen Registratur der Artillerie-Abtheilung des Königlichen Allgemeinen Kriegs-Departements aufbewahrt wird. Dasselbe zählt sechs und zwanzig Seiten in Folio, ist von Kanzelleihand geschrieben und von dem Könige (Fch) unterzeichnet. Neun colorirte Plane, von welchen wir treue Nachbildungen, ohne Farben, geben, sind als besondere Blätter eingeklebt.