<XXV>des Königs Hand (Fch) unterzeichnet, aber nicht besiegelt ist. Die Instruction selbst ist von Kanzelleihand geschrieben, sechs und eine halbe Quartseite.

Eine Copie dieser Instruction befindet sich in der, im Archive des Generalstabes der Armee in Berlin aufbewahrten Correspondenz Friedrichs II. mit dem Herzog Ferdinand von Braunschweig, Jahrgang 1759, Nr. 334, S. 219-227, in Folio. Oben, S. 219, hat der Herzog Ferdinand eigenhändig bemerkt: Pres. du Pr. Charles de Bevern, ce 30 mai 1759. Diese Abschrift weicht in mehreren Stellen von dem Texte der officiellen Original-Exemplare ab.

Unsere Copie ist von einem Original-Exemplare genommen, welches, sieben Quartseiten, von dem Geheimen Cabinetsrathe Eichel geschrieben, und von dem Könige unterzeichnet ist.

Wir haben in unserem Buche Friedrich der Grosse als Schriftsteller, 1837, S. 241-243, zuerst auf diese Instruction aufmerksam gemacht und den dritten Artikel daraus abdrucken lassen. Darauf hat Herr General von Gansauge in seinem Buche Das brandenburgisch-preussische Kriegswesen, S. 263-268, die vollständige Abhandlung gegeben. Ein Abdruck findet sich auch in dem Militärischen Nachlasse des General-Lieutenants Victor Amadeus Grafen Henckel von Donnersmarck, herausgegeben von Karl Zabeler, Zerbst, 1846, Theil II., S. 108-112.

Es scheint, als ob die Instruction vom 12. Februar 1709 eben so das Gegenstück zu der Instruction pour les generaux-majors de cavalerie, vom 16. März 1769, sei,a wie mehrere andere gleichzeitig für die verschiedenen Waffen gegebene Instructionen paarweise zusammengehören.

XXVI. INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER CAVALLERIE-REGIMENTER, wie sich solche wegen des kleinen Dienstes in den Garnisonen, der Mannszucht des gemeinen Mannes, der scharfen Disciplin, des Exercirens der Regimenter, guten Aufsicht und Zucht der Officiere und wegen der Oekonomie zu verhalten haben.

Ein Original-Exemplar dieser Instruction, vom 11. Mai 1763, zwölf Folioseiten, untersiegelt und vom Könige unterzeichnet, befindet sich in dem Archive des Zweiten Cuirassier-Regiments (genannt Königin) zu Pasewalk und ist adressirt:


a Siehe Band XXVIII., S. XV, 185-191, und 196.