<170>der Soldat seine Löhnung und andere ihm ausgemachte Douceurs richtig bekommt, oder ob sein Capitain Malversationes darunter begehet.a

Auf dem Marsche muss der General das Auge daraufhaben, dass die Officiere, Regimenter und Bataillons, so ihm untergeben sind, ordentliche Distances halten, derowegen er seine Altention auf alles richten, insonderheit aber, wenn durch Défilés und Wälder marschiret wird, alle ersinnliche Précaution wegen der Desertion haben muss.

Wenn in das Lager gerückt wird, so muss er exact darauf halten, dass allen Ordres wegen Stroh- und Wasserholen und wegen Verhütung des Plünderns genau und stricte nachgelebet werde. Ist es noch Tag, so muss er sogleich das Terrain um das Lager besehen und herumreiten, damit er wisse, was er für ein Terrain bekommet, wenn es mit dem Feinde was zu thun geben sollte.

Was der General, so du jour ist, zu thun hat, stehet im Reglement.b

Wenn eine Armee gegen den Feind marschiret um sich zu formiren, so wird der Commandeur der Armee befehlen, wie die Flügel stehen sollen und wie die Position genommen werden muss. Dieses ist alsdann eine der vornehmsten Schuldigkeiten des Generals, solche zu formiren wie es sich gebühret, auch alerte dabei zu sein.

NB. Hierauf müssen sich die Generale bei den General-Revues üben.

Es ist bis Dato ein Fehler bei der Armee gewesen, dass zwar die Regimenter bei dem Formiren gut nach dem rechten Flügel gesehen, aber nicht dieselbige Attention auf den linken Flügel gehabt haben. Da Ich nun besonders darauf arbeite, alles bei der Armee einzuführen,


a Das sind dieselben vierzehn Regeln, welche sich auch in des Königs Schrift: Die General-Principia vom Kriege, 1753, S. 7-9, finden. Siehe Band XXVIII., S. 5 und 6.

b Reglement vor die Königlich Preussische Infanterie, 1743, S. 298 ff.