<159>als wird solches aufs schärfste verboten, und sollen die Offciere bei Ehre und Reputation, auch bei Leib und Leben dafür stehen.

10.

Da ohnedem die Bagage von mehrten Leuten der Regimenter bedeckt wird, als sollen zur Bewachung der Officier-Equipage mehr nicht denn drei Capitaines d'armes von jedem Regimente, nebst den Maroden und Kranken (so nicht mitagiren können) commandiret werden.

11.

Die Regiments-Stücke nebst anderer Artillerie, so Ihro Majestät mitführen lassen, sollen ohngefahr zwei hundert Schritt vor der Linie ersten Treffens aufgeführt werden.

12.

Die Grenadiere sollen hinter dem ersten Treuen, auf dem rechten und linken Flügel und in der Mitte postiret werden.

13.

Drei Brigaden Grenadiere, jede zu vier hundert Mann, souteniren die Cavallerie des rechten Flügels, drei des linken Flügels: die übrigen bleiben in der Mitte ersten Treffens stehen und werden employiret, wo Seine Majestät oder der commandirende General es ä propos befindet.

14.

Wenn die Cavallerie, so zum Einbrechen ausrücket, sich, wie bei Mollwitz, vom Feinde repoussiren lassen sollte und ihr Devoir nicht rechtschaffen thut, sollen die Grenadiere auf selbe Feuer geben, sollten sie auch alle herunter geschossen werden.