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XVI. DISPOSITION, WIE ES BEI VORGEHENDER BATAILLE BEI SEINER KÖNIGLICHEN MAJESTÄT IN PREUSSEN ARMEE UNVERÄNDERLICH SOLL GEHALTEN WERDEN, WORNACH SICH AUCH SOWOHL DIE GENERALITÄT, ALS ANDERE COMMANDIRENDE OFFICIERE STRICTE ZU ACHTEN UND SOLCHES ZU OBSERVIREN HABEN.[Titelblatt]