<255>

Innere Aufsicht

Je drei Schüler haben einen Gouverneur, der bei ihnen schläft und sie zu Sauberteil, Höflichkeit und standesgemäßen Manieren anhält. Er muß ihnen Ungeschliffenheit, gemeine Reden, schlechte und niedrige Manieren, Faulheit usw. abgewöhnen. Einer der fünf Gouverneure soll dem Unterricht regelmäßig beiwohnen, um darauf zu achten, daß die jungen Leute ihre Pflicht tun und dem Lehrgang aufmerksam folgen. Sollen sie nach Beendigung des Unterrichts etwas wiederholen oder aus, wendig lernen oder einen Aufsatz schreiben, so muß der Gouverneur zugegen sein, damit sie ihre Zeit gut anwenden und sie nicht mit Allotria und Torheiten vertun.

Die Zeiteinteilung des Unterrichts soll wie bei andren Schulen geregelt werden. Im Sommer Aufstehen um 6 Uhr, Beginn des Unterrichts um 7. Im Winter Ausstehen um 7 Uhr, Beginn des Unterrichts um 8. Um 12 Uhr gemeinsames Mittagessen der Schüler und Gouverneure. Um 1 Uhr muß alles von Tisch aufgestanden sein. Abendbrot im Sommer um 8 Uhr. Um 9 Uhr muß alles im Bette liegen, im Winter um 10 Uhr.

Unterricht im Katechismus nur dreimal wöchentlich und zwei Stunden beim Pfarrer. Eine Predigt am Sonntag genügt. Mittwoch und Sonntag nachmittag sind frei. Die jungen Leute dürfen die Ansialt nur in Begleitung eines oder zweier Gouverneure verlassen. Will ein Schüler einen nahen Verwandten besuchen, so hat ihn der Gouverneur hinzubringen und wieder abzuholen. Im Sommer dürfen die jungen Leute Ball spielen und spazieren gehen. Im Winter können sie sich in einem der großen Säle der Akademie vergnügen oder kleine Lustspiele aufführen.

Die Gouverneure sollen kleine Streiche und Torheiten durchgehen lassen und nur sireng gegen Charakterfehler einschreiten, als da sind Bosheit, Heftigkeit, Launen, vor allem aber Faulheit, Müßiggang und ähnliche Lasier, die den jungen Leuten schaden. Aber Frohsinn, gute Einfälle, alles, was Geist verrät, dürfen sie ja nicht unterdrücken. Für die Leibesübungen sollen die Schüler einen Tanzmeister erhalten, der ihnen drei Stunden wöchentlich gibt. Zweimal wöchentlich sollen sie in der Reitschule von Zehentner Reitunterricht erhalten. Lassen sich die jungen Leute etwas zuschulden kommen, so sind sie zu bestrafen. Wer schlecht gelernt hat, soll eine Eselsmütze tragen. Wer faul ist, soll am selben Tage fasten. Wer boshaft und frech ist, bekommt Arrest bei Wasser und Brot und muß etwas auswendig lernen. Danach wird er tüchtig ausgescholten, bekommt bei Tisch als letzter serviert, darf beim Ausgehen keinen Degen tragen und muß den, den er beleidigt hat, öffentlich um Verzeihung bitten. Ist er starrköpfig, so trägt er so lange die Scheide ohne Degen, bis er Abbitte getan hat. Bei Arreststrafe wird den Gouverneuren verboten, ihre Schüler zu schlagen. Es sind Leute von Stand, denen man vornehme Gesinnung beibringen muß. Die Strafen sollen ihren Ehrgeiz rege machen, aber den Bestraften nicht demütigen.

Die Professoren und Gouverneure haben gegeneinander keine Strafbefugnis. Ist der Lehrer mit einem Schüler unzufrieden, so zeigt er es dem Gouverneur an, der