<256> ihn nach den obigen Vorschriften bestraft. Sollte ein Professor mit einem Gouverneur in Streit geraten, so beschweren sie sich beim Leiter der Anstalt1, der die Sache nach Billigkeit schlichtet. Der Leiter hat wöchentlich einmal die Ansialt zu inspizieren. Er beginnt mit dem Unterricht und den Zimmern, dann besichtigt er den ökonomischen Teil, sieht zu, ob jeder seine Pflicht tut und die Instruktion des Königs genau befolgt wird. Er ermahnt die Nachlässigen und zeigt sie nach der zweiten vergehlichen Vorhaltung dem König an. Seine Majestät empfiehlt den Gouverneuren, sich vor allem selbst gut und verständig zu führen; denn das Vorbild wirkt stärker als alle guten Lehren, und es wäre für Leute, die die Jugend erziehen sollen, eine Schande, wenn sie mehr Tadel verdienen als ihre Schüler.

Im allgemeinen wird sich die Zweckmäßigkeit der Grundsätze, nach denen die Akademie eingerichtet ist, von selbst ergeben, da sie dem Staate nützliche Untertanen liefern kann, wenn diese Instruktion in allen Punkten streng befolgt wird. Hingegen wird sie durch Pfiichtversäumnis, Nachlässigkeit und Unachtsamkeit der Lehrer und Gouverneure ihren Hauptzweck verfehlen. Indes hofft Seine Majestät, daß die Lehrer und Gouverneure ihre Ehre darein setzen werden, zur Verwirklichung seiner heilsamen Absichten beizutragen, indem sie die jungen Leute eifrig zu guten Sitten anhalten und ihnen Kenntnisse beibringen. Dann wird ihre Arbeit der Anstalt, ihnen selbst und den Schülern zur Ehre gereichen.


1 Generalmajor Johann Jobst Heinrich Wilhelm von Buddenbrock, zugleich Chef des Kadettenkorps.