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18. Ich empfehle meinem Erben aufs wärmste die tapferen und ehrlichen Männer, die würdigen Offiziere, die mit mir den Krieg in Schlesien, Böhmen und Sachsen mitgemacht haben. Ich bitte ihn, für alle Offiziere meiner Suite und meine persönlichen Adjutanten, die ich nach meinem Tode zurücklasse, zu sorgen. Er soll keinen von ihnen entlassen und überzeugt sein, daß sie ihm die gleiche Treue beweisen werden wie mir, die ich sterbend noch in dankbarer und liebender Erinnerung bewahre.

19. Ich empfehle ihm meine Sekretäre und vor allem Eichel1 mit dessen Redlichkeit ich stets höchst zufrieden war. Ihm bewillige ich eine Gratifikation von 5000 Talern. Ich will, daß jeder meiner Kammerdiener eine Gratifikation von 2 000 Talern, jeder meiner Garderoben- und Leibdiener 500 Taler erhält und daß ihnen ihr Gehalt unverkürzt weitergezahlt wird, bis sie passend versorgt sind.

20. Jedem Stabsoffizier meines Regiments2 vermache ich eine goldene, auf meine Kriege geprägte Denkmünze und jedem Subalternoffizier eine in Silber. All das befindet sich in meinem Schrank in meinem Schlafzimmer in Potsdam. Ich will ferner, daß von meinem ersten Bataillon jeder Soldat einen Friedrichsdor (fünf Taler), von den beiden anderen Bataillonen, dem Bataillon Retzow und den Gardesdukorps je einen halben Friedrichsdor (zwei Taler zwölf Groschen) erhält.

21. Durch das Testament meines Vaters bin ich verpflichtet, 10 000 Taler an das Militär-Waisenhaus in Potsdam zu zahlen. Sollte ich diese Summe vor meinem Tode noch nicht abgetragen haben, so will ich, daß mein Erbe sie zahlt.

22. Füge ich vor meinem Tode diesem Testamente ein Kodizill bei, so soll alles, was darin von meiner Hand geschrieben und unterzeichnet ist, die gleiche Kraft haben und ebenso ausgeführt werden wie das, was ich im gegenwärtigen Testamente verfügt habe.

23. Meinem Nachfolger empfehle ich meine liebe Mutter, meine Gemahlin, meine Brüder und Schwestern und die ganze Familie, und ich bitte ihn, sich bei allen Gelegenheiten zu erinnern, daß das gleiche Blut in ihren Adern stießt, daß er seinen Verwandten gegenüber Pflichten besitzt und daß er, wie verschieden auch der Zufall der Geburt ihre Lage gestaltet hat, dadurch von der Liebe und dem Beistand, den er ihnen schuldet, in keiner Weise entbunden ist. Ebenso empfehle ich meinen lieben Verwandten, besonders meinen Brüdern, es niemals an dem Respekt, der Treue und Ergebenheit, die sie ihrem ältesten Bruder und ihrem König schulden, fehlen zu lassen und bei jeder Gelegenheit der Öffentlichkeit das Beispiel des Gehorsams zu geben, der dem Oberhaupte des Staates zukommt.


1 Vgl. S. 155.

2 Das Königsregiment, dessen I. Bataillon als Leibgarde, dessen II. und III. Bataillon als Regiment Garde bezeichnet wurden. Das weiter unten genannte Grenadier-Garde, Bataillon Retzow enthielt die Reste des 1740 von König Friedrich aufgelösten Königsregiments seines Vaters, der sogenannten Potsdamer Riesengarde.