10. Märsche über Dämme in Sumpfland

Holland und Flandern, die an die Nordsee grenzen, haben von allen Ländern die meisten Dämme. Auch wir haben einige längs der Oder und Warthe. In der Lombardei sind viele, die von kleinen Wasserläufen eingefaßt oder durchschnitten werden. In solchen Ländern kann die Armee nur auf denjenigen Dämmen marschieren, die nach dem Ziel ihres Marsches hinführen. Als der Marschall von Sachsen die Gegend von Mecheln und Antwerpen verließ, um über Tendern auf Maastricht zu rücken, war er auf einen großen Damm angewiesen, auf dem seine ganze Armee in einer Kolonne marschierte, um sich mit den Alliierten bei Laveld zu schlagen191-1. Indes stand in Tondern das Korps d'Estrées, das seinen Marsch deckte und den Ausgang des Dammes offen hielt. In solchen Fällen muß man sich mit den Dämmen begnügen, die man antrifft. Der Heerführer muß jeder Kolonne eine kleine Avantgarde vorausschicken, um Nachricht über die Bewegungen und den Anmarsch des Feindes zu haben. An der Spitze jeder Kolonne sind einige Kolonnenbrücken mitzuführen, die<192> beim Anrücken des Feindes über die längs des Dammes laufenden Rinnsale geworfen werden, um ihm in genügender Frontbreite entgegenzutreten und seinen Angriff zurückweisen zu können. In solchem Gelände ist die Kavallerie völlig überflüssig. Sie muß hinter den Infanteriekolonnen folgen, da man sie nicht eher verwenden kann, als bis man die Dämme hinter sich hat und in ein weniger durchschnittenes Gelände kommt. Sind derartige Märsche vorauszusehen, so muß man durchaus ein Korps über die Dämme hinaus vorschieben, um die Armee zu decken und zu verhüten, daß sie in einem Gelände angegriffen wird, in dem sie schwerlich kämpfen könnte. Lassen sich solche Dämme jedoch vermeiden, selbst durch einen Umweg von einigen Meilen, so würde ich letzteres anraten. Denn ist der Feind flink und gewitzigt und erreicht er das Ende eines solchen Dammes, so kann er Eure Kolonnen durch Aufstellung von Geschützen der Länge nach bestreichen und Euch empfindliche Verluste beibringen, ohne daß Ihr Euch in dem durchschnittenen Gelände wehren und ihm die Euch angetane Unbill heimzahlen könntet.


191-1 1747 (vgl. Bd. III, S. 16).