<25>nichtung der Schattenmacht, die dem König nach den Landesgesetzen bisher noch geblieben war. Ja, die Unverschämtheit der Reichsräte ging so weit, daß sie der Königin die Kronjuwelen und sogar die ihr geschenkten Kleinodien fortnahmen1. Wenig fehlte, und die aufsässigen Reichsräte hätten in ihrer Verachtung der Königswürde den Thron völlig umgestürzt.

Ihr freches Betragen empörte den Hof und seine Anhänger aufs tiefste, besonders Brahe, Horn und Wrangel. Sie versammelten sich und beschlossen in der ersten Aufwallung, die Regierungsform durch einen Staatsstreich zu ändern. Der König war zu einflußlos, um ihren gewaltsamen Entschluß zu dämpfen. Ihre Maßnahmen wurden in wilder Hast verabredet und noch schlechter ausgeführt, und ein Gemisch von Kühnheit und Zaghaftigkeit ließ sie noch im Augenblick der Ausführung zaudern. Ein aufgeschobenes Unternehmen wird gewöhnlich entdeckt. Ein paar schwache Freunde, denen sie sich anvertraut hatten, wurden ihre Verräter. Der Reichsrat ergriff strenge Maßregeln, um sich gegen einen Staatsstreich zu sichern. Graf Brahe wurde verhaftet, während es Wrangel und ein paar anderen Häuptern der Hofpartei gelang, zu entkommen. Der Name des Königs wurde durch die Aussagen der Verschworenen in die Untersuchung hineingezogen. Kurz, Graf Brahe und einige Personen niedrigerer Herkunft endigten auf dem Schafott (23. Juli 1756), und der König verlor den letzten Rest der Vorrechte, die sein Vorgänger und er selbst kraft der seit Karls XII. Tode bestehenden Regierungsform besessen hatten. Seitdem war der französische Botschafter d'Havrincour der eigentliche König von Schweden. Er schaltete despotisch über das Land und verwickelte es später in den deutschen Krieg2 auf eine gesetzwidrige, gegen die Staatsverfassung verstoßende Weise. Hätte der König die gesetzliche Autorität behalten, so wäre das nicht geschehen. Der König von Preußen konnte für seinen Schwager nichts weiter tun, als daß er in Versailles Vorstellungen machen ließ, man möchte doch dem anmaßenden Minister, der ganz Schweden in Aufruhr brächte, eine Änderung seines Benehmens ans Herz legen. Aber Frankreich sah lieber Havrincour als den rechtmäßigen König an der Spitze Schwedens.

Ein Jahr vorher war ein anderer, doch minder ärgerlicher Streit zwischen Preußen und Dänemark ausgebrochen, und zwar wegen eines Prozesses, den die Gräfin Bentinck mit ihrem Gemahl führte3. Die infolge ihres Wandels übel beleumdete


1 Die Gegenpartei forderte die Revision der Juwelen, um zu verhindern, daß sich der Hof durch ihre Verpfändung in Deutschland Geld verschaffte.

2 Durch den Subsidienvertrag vom 21. März 1757 mit Frankreich trat Schweden der Koalition gegen Preußen bei und eröffnete dann am 13. September ohne voraufgegangene Kriegserklärung die Feindseligkeiten.

3 Gräfin Charlotte Sophie Bentinck, geb. Gräfin Aldenburg, hatte sich 1740 von ihrem Gemahl, dem holländischen Gesandten in Wien, scheiden lassen. Während des Prozesses, den sie über die Ausführung des Scheidungsvertrages führte, hatte der Reichshofrat König Friedrich V. von Dänemark als Grafen von Oldenburg mit dem Sequester über die ihr gehörige Herrschaft Knyphausen in Ostfriesland beauftragt. Der König von Preußen gewährte ihr eine Schutzwache. Durch einen Vergleich zwischen Preußen und Dänemark wurde der langjährige Streit 1754 beigelegt.