<216>tet hat, da er noch das volle Wasser von seiner Mühle gehabt. Er kann aber die Zinsen nicht bezahlen, weil er die Einnahme nicht mehr hat. Was thut die Cüstrinsche Justiz? sie befiehlt, daß die Mühle verkauft werden soll, damit der Edelmann seine Pacht kriegt; und das hiesige Kammergerichts-Tribunal approbirt solches! Das ist höchst ungerecht, und dieser Ausspruch Sr. Königl. Maj. Landesväterlichcn Intention und gar entgegen; Höchstdieselben wollen vielmehr, daß Jedermann, er sei Vornehm oder geringe, reich oder arm, eine prompte Justiz administrit, und einem jeglichen Dero Unterthanen ohne Ansehn der Person und des Standes ein unparteyisches Recht widerfahren soll. Se. Königl. Maj. werden daher in Ansehung der wider den Müller Arnold abgesprochenen und hier approbirten höchst ungerechten Sentenz ein nachdrückliches Exempel statuiren, damit sämmliche Justiz-Collegia in allen Dero Provinzen sich daran spiegeln und keine dergleichen grobe Ungerechtigkeiten begehen mögen; denn sie müssen nur wissen, daß der geringste Bauer, ja was noch mehr ist, der Bettler eben sowohl ein Mensch ist, wie Se. Maj. sind, und dem alle Justiz muß widerfahren werden, indem vor der Justiz alle Leute gleich sind, es mag sein ein Prinz, der wider einen Bauer klagt oder auch umgekehrt, so ist der Prinz vor der Justiz dem Bauer gleich. Und bei solchen Gelegenheiten muß pur nach der Gerechtigkeit verfahren werden, ohne Ansehen der Person. Darnach mögen sich die Justiz Collegia in allen Provinzen nur zu richten haben, und wo sie nicht mit derr Justiz ohne alles Ansehen der Person und des Standes geradedurch gehen, sondern die nalürliche Billigkeit bei Seite setzen; so sollen sie es mir Sr. Königl. Maj. zu thun kriegen. Denn ein Justizcollegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer wie eine Diebsbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um