<217> ihre üble Passiones auszuführen vor die kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind, und meritiren eine doppelte Bestrafung. Uebrigens wird den Justiz-Collegiis zugleich bekannt gemacht, daß Se. Maj. einen neuen Groß-Canzler ernannt haben. Höchstdieselben werden aber demohneracht in allen Provinzen sehr scharf dahinter her seinn, und befehlen auch hiermit auf das nachdrücklichste. Erstlich: daß alle Prozesse schleunig geendigt werden. Zweitens: daß der Name der Justiz durch Ungerechtigkeiten nicht profanirt werde. Drittens: daß mit einer Egalité gegen alle Leute verfahren wird, die vor die Justiz kommen, es sei ein Prinz oder ein Bauer, denn da muß alles gleich sein. Wofern aber Se. König!. Maj. in diesen Stücken einen Fehler finden werden, so können die Justiz-Collegia sich nur im voraus vorstellen, daß sie nach Rigueur werden gestraft werden, sowohl der Präsident als die Räche, die eine so üble mit der offenbaren Gerechtigkeit streitende Sentenz ausgesprochen haben. Wornach sich also sämmtliche Justiz-Collegia in allen Dero Provinzen ganz eigentlich zu richten haben.

Berlin, den 11. Dezember 1779.
Friedrich."

Der Großkanzler von Fürst wurde noch vor Beendigung des Protocolls in höchster Ungnade entlassen und mußte sich entfernen, und die drei Räthe wurden nach dem Schloß desselben "ach dein Stadtgefängniß geschickt. Der Minister von Zedlitz erhielt den Befehl, den Prozeß gegen diese Räthe etc. instruiren zu lassen, wobei ihm der König die ganze Sache - nach seiner Ansicht - auseinander setzte +.


+ Bei der Ansicht, welche der König nach diesem Protokoll von der Sache hatte, dürfte ihn wegen seines Verfahrens kein Vorwurf treffen, vielmehr diejenigen, welche, obschon unvorsätzlich, und auf welche Art es auch geschah, jene falsche Ansicht des Königs veranlaßt, oder versäumt halten, ihr gleich von Anfang an vorzubeugen, ober auch sie ihm nachher noch bei Zeiten zu benehmen. Wer diese Schuld trägt, mag zu beurtheilen den Lesern der oben angeführten Schriften überlassen bleiben.