<88>von der Infanterie stehen, und dass der Feind solche mit seiner grossen Menge Husaren nicht enleviren kann.

13.

Wenn des Fürsten Liebden nöthig finden, Escorten von der Armee thun zu lassen, so muss solches mehrestens mit Infanterie, niemalen aber allein mit Cavallerie oder Husaren geschehen, und wird es von gutem Effect sein, wenn solcher Infanterie alsdann einige kleine Kanonen mitgegeben werden.

14.

Für die Conservation der Cavallerie müssen des Fürsten Liebden, so viel möglich ist, sorgen und derowegen die Reiter- und Dragonerpferde, wenn es sich thun lassen will, dann und wann in den Dörfern, so in der Armee gelegen, cantonniren lassen. Die Fourage wird sonsten durch Bauerpferde angeschleppet werden müssen, um die Officier- und Reiterpferde zu menagiren.

15.

Von der Verpflegung der in Ober-Schlesien stehenden Regimenter hat der General-Lieutenant Prinz Dieterich den Etat; imgleichen ist derselbe von allen übrigen Umständen, auch wegen der Magazine vollkommen instruiret, wie denn demselben gleichfalls bereits bekannt ist, welchergestalt die oberschlesischen Stände kleine Magasins hie und da fourniren und dass, wenn solche nicht zureichen, alsdann aus Nieder-Schlesien zugefahren werden soll. Gedachter General-Lieutenant Prinz Dieterich ist überdem bereits weitläufig informiret, wie es wegen der Cassengelder, und woher solche einkommen, gehalten werden muss. Weswegen denn Seine Königliche Majestät sich hier der Kürze wegen auf solchen beziehen.

16.

Gleichwie Seine Königliche Majestät des Fürsten Liebden überhaupt die Conservation der Truppen auf das möglichste recommandiren, so haben Dieselben wegen des Lazarethes solche Veranstaltungen zu machen, damit dasselbe an bequemen Or-