<78>dere Reihe mit den Köpfen gegen einander stehen und dass die Knechte also nicht ausreissen können. In der vordersten Reihe gegen die Armee zu müssen wieder zwei Reihen Wagen solchergestalt auffahren, dass die Pferde von der einen Reihe gegen die Köpfe der Pferde von der zweiten Reihe alle einwärts zu stehen kommen. Die Pferde, so mit den Köpfen gegen einander stehen, sollen alle ordentlich zusammengekoppelt werden, damit, wenn auch der Feind heran käme, weder die Pferde, noch die Knechte ausreissen, noch von der Stelle kommen können. Vorn soll alsdann derjenige Officier, so die Bedeckung der Bagage commandiret, vier, sechs oder acht Pelotons, nachdem das Commando stark ist, postiren, von der Fronte nach der Armee zu. Vor einem jeden Peloton müssen die zu diesem Behufe gegebenen spanischen Reiter placiret sein; in den Ecken der Wagenburg aber muss er seine Kanonen postiret haben, damit er solche nach den Flanken, oder vor sich, wie es die Umstände erfordern werden, abfeuern lassen könne. Auf die Flanken vor der Wagenburg soll er auch einige Pelotons placiren. Alles dieses, wie sowohl die Wagenburg formiret, als auch die Pelotons und Kanonen placiret werden sollen, desto ordentlicher zu zeigen, lassen Ihro Majestät hierbei einen Riss zufertigen,a um desto begreiflicher zu machen, wie alles ohngefähr disponiret und eingerichtet werden soll. Wenn zwischen der Armee und Wagenburg sich feindliche Husaren einschleichen sollten, alsdann kann der die Bagage commandirende Officier mit Kanonen auf sie schiessen lassen, jedoch nicht anders, als mit Kartätschen, durchaus aber nicht mit Kanonenkugeln, weil er dadurch unsern eigenen Leuten im zweiten Treffen schaden könnte. Mit Pelotons kann er ganz dreist auf den etwa auf ihn zukommenden Feind chargiren lassen; jedoch muss er in Acht nehmen, dass die Pelotons nicht auf einmal schiessen, sondern dass beständig welche geschultert seien.

16.

Derjenige Officier, welcher bei der Bagage commandiret wird, muss den blessirten Officieren und Burschen so schleunig als es


a Siehe den zu dieser Disposition gehörigen Plan.