<79>sich thun lässt nach der Wagenburg zu helfen suchen. Wenn er siehet, dass der Feind von uns geschlagen wird, so muss er alsdann einige Pack- und Proviant-Wagen, auch einige Officier-Wagen (welche indifferent sein müssen) abpacken lassen, um die Blessirten darauf zu legen, welchen er eine Escorte von ein paar hundert Mann mitgeben und sie nach dem nächsten Dorfe bringen lassen soll. Der Officier, welcher mit solcher Escorte commandiret wird, soll dann auch dafür sorgen, dass die Blessirten gut untergebracht werden und dass Feldscheere, und alles was sonst nöthig ist, dabei sei. Wenn dann die Bataille vollkommen gewonnen ist, so muss der bei der Bagage commandirende Officier alsdann alle übrige Kranke unter guter Aufsicht von Officieren und Unter-Officieren nach den übrigen nächsten Dörfern bringen lassen, und sodann Ordre erwarten, was weiter befohlen werden wird.

17.

Seine Königliche Majestät haben übrigens zu den sämmtlichen Officieren von Dero Armee das gewisse und sichere Vertrauen, dass dieselben, da sie bishero jederzeit mit besonderem Ruhme und Distinction gedienet, sich auch bei diesen und andern Vorfallenheiten feiner distinguiren, die ihnen gegebenen Ordres wohl observiren und sich in allem auf eine solche Art betragen werden, damit Seine Königliche Majestät Ursache haben, für ihre Fortune und Verbesserung auf alle Weise zu denken.

18.

Es wird auch den Commandeurs der Regimenter und Bataillons auf Ehre und Reputation hierdurch anbefohlen, dass sie auf diejenigen Officiere, welche sich bei der Action distinguiren werden, wohl Acht haben und solche sogleich nach der Action Seiner Königlichen Majestät pflichtmässig anzeigen sollen, damit Dieselben dergleichen Officiere alle wissen, um ihnen demnächst wirkliche Proben von Dero Gnade und Erkenntlichkeit geben zu können.