<270>sondern durchgreifen. Nachdem ich auch resolviret habe, vom 1. März an den Regimentern die Löhnung in Golde zu geben, als sollen die Geldwagen der Regimenter nicht mitgenommen werden, sondern die Löhnung soll auf der Commandeurs Chaisen fortgebracht werden. Es müssen daher nicht mehr als zwei Compagnie-Wagen, die Commandeur-Chaise und der Regiments-Feldscheerwagen, mitgehen. Weil Ich auch gesehen, dass die Bursche aus Bärenhäuterei, wenn sie eine Weile im Feuer gewesen, vorgeben, sie haben sich verschossen, so soll den Burschen angesaget werden, dass der erste, so in der Bataille Patronen wegschmeissen wird, mit sechs und dreissigmal Spiessruthenlaufen gleich darauf bestrafet werden soll, und wenn die Patronenwagen kommen und die Bursche keine nehmen wollen, so soll derjenige, welcher davon überführet wird, sogleich bei dem Regimente arquebusiret werden, und soll die Execution von dem Regimente geschehen, ohne dass Ich weiter darüber angefraget sein will, der Kerl habe sechs Fuss oder sechs Zoll.

Nach allen diesen Puncten müssen sich die Generale strite achten und darnach halten.

Breslau, den 12. Februar 1759.

Fch.