<281> bindet, sind sich gegenseitigen Beistand schuldig. Ihr eigner Vorteil, das Gemeinwohl verlangt es. Sobald sie aufhören würden, sich gegenseitig zu helfen und beizustehen, entstände so oder so eine allgemeine Verwirrung, die den Untergang jedes Einzelnen nach sich zöge. Diese Grundsätze sind nicht neu. Sie bildeten die Grundlage aller Republiken, von denen das Altertum uns Kunde gibt. Auf solchen Gesetzen beruhten die griechischen Freistaaten. Auch die römische Republik hatte die gleiche Grundlage. Wurden sie späterhin zerstört, so kommt dies daher, weil die Griechen durch ihren unruhigen Geist und die Eifersucht aufeinander sich selbst das Unglück zuzogen, das über sie hereinbrach, und weil einige römische Bürger, die für Republikaner zu mächtig geworden waren, ihre Regierung in zügellosem Ehrgeiz stürzten, schließlich auch, weil auf der Welt nichts beständig ist. Fassen Sie alles zusammen, was die Geschichte hierüber berichtet, so werden Sie finden, daß der Fall der Republiken nur einigen, durch Leidenschaft verblendeten Bürgern zuzuschreiben ist, die ihren Eigennutz dem Vorteil des Vaterlandes vorzogen, den Gesellschaftsvertrag brachen und wie Feinde des Gemeinwesens handelten, dem sie angehörten.

Ich entsinne mich, daß Sie der Meinung waren, es ließen sich wohl Bürger in den Republiken, nicht aber in den Monarchien finden. Gestatten Sie mir, Sie über diesen Irrtum aufzuklären. Gute Monarchien, die mit Weisheit und Milde regiert werden, kommen durch ihre Regierungsform heutzutage der Oligarchie näher als der Tyrannis; die Gesetze allein herrschen. Gehen wir auf Einzelheiten ein. Stellen Sie sich die Menge von Personen vor, die im Staatsrat, in der Justiz, im Finanzwesen, bei auswärtigen Gesandtschaften, im Handel, in den Heeren, bei der inneren Verwaltung angestellt sind. Rechnen Sie dazu noch die, welche Sitz und Stimme in den Landständen haben: sie alle nehmen an der Regierung teil. Der Fürst ist also kein Despot, der allein seinen Launen frönt. Man muß ihn als den Mittelpunkt betrachten, in dem sich alle Linien der Peripherie vereinigen. Diese Regierungsform sichert die Geheimhaltung bei den Beratungen, die in Republiken fehlt. Da die verschiedenen Verwaltungszweige vereinigt sind, so werden sie Stirn an Stirn in der gleichen Bahn gelenkt, wie die Quadriga der Römer1, und wirken gemeinsam zum Wohle des Ganzen. Außerdem finden Sie in Monarchien, wenn ein entschlossener Fürst an ihrer Spitze sieht, immer weniger Parteigeist, wogegen die Republiken oft von den Ränken der Bürger zerrissen werden, die einander zu verdrängen suchen. Die einzige Ausnahme davon dürfte in Europa das Türkische Reich bilden oder irgend eine andre Regierung, die unter Verkennung ihrer wahren Interessen den Vorteil der Untertanen nicht eng genug mit dem des Herrschers verknüpft hat. Ein gut regiertes Königreich muß wie eine Familie sein, deren Vater der Fürst und deren Kinder die Bürger sind. Glück und Unglück werden geteilt; denn der Herrscher könnte nicht glücklich sein, wenn sein Volk elend ist. Ist diese Einheit gut


1 Vgl. Bd. VII, S. 165. 215 f.