<136> gesetzlicher Strafe das Lesen und Besitzen folgender Bücher: „Jüdische, chinesische, kabbalistische Briefe“, „Philosophie des gesunden Menschenverstandes“, „Kommentar zu Okellos und Timäus von Lokri“, „Leben des Kaisers Julian“, welche Bücher durch Männer von erprobter Frömmigkeit geprüft und allenthalben voll falscher und ketzerischer Behauptungen befunden worden sind, die fromme Ohren beleidigen und anstößig und gotteslästerlich sind. Den Verfasser tun wir in den Bann zur Rotte Korahs, Dathans und Abirams1 und wollen, daß dieser Hirtenbrief in den Kirchen der Städte und Vorstädte unsrer Diözese bei der Predigt in den Parochialmessen verlesen wird.

Gegeben zu Aix in Unsrem bischöflichen Paläste, am 15. März 1766.

Antonius de Brancas,
Bischof von Provence.


1 4. Buch Moses, Kap. XVI.