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Geheime Instruktion für den Kabinettsminister Graf Finckenstein

Berlin, 10. Januar 1757.

In der kritischen Lage, in der sich unsere Angelegenheiten befinden, muß ich Ihnen meine Weisungen geben, damit Sie bei allen unglücklichen Zufällen, die im Bereich der Möglichkeit liegen, zu den erforderlichen Entschließungen bevollmächtigt sind.

Sollte der Fall eintreten, was der Himmel verhüte, daß eine meiner Armeen in Sachsen vollständig geschlagen wird, oder daß die Franzosen die Hannoveraner aus ihrem Lande vertreiben, sich dort festsetzen und uns mit einem Einfall in die Altmark bedrohen, oder sollten die Russen durch die Neumark vordringen, so sind die königliche Familie, die obersten Gerichte, die Minister und das Generaldirektorium zu retten. Werden wir in Sachsen in der Gegend von Leipzig geschlagen, dann ist der geeignete Ort für die Übersiedlung der FamUie und des Staatsschatzes Küsirin. In diesem Falle müssen die königliche Familie und alle oben Genannten von der ganzen Garnison nach Küstrin eskortiert werden. Wenn die Russen durch die Neumark einbrechen oder uns ein Unglück in der Lausitz zustößt, so muß alles nach Magdeburg gebracht werden. Die letzte Zufluchtsstätte endlich ist Stettin; man soll aber nur im äußersten Notfall dorthin gehen. Die Garnison, die königliche Familie und der Staatsschatz sind unzertrennlich und bleiben stets zusammen, dazu die Krondiamanten und das Silbergerät aus den Staatsgemächern, das in diesem Falle nebst dem goldenen Service unverzüglich in Geld umgeprägt werden muß.

Sollte ich totgeschossen werden, so müssen die Geschäfte ohne die geringste Stockung und Veränderung weitergehen und ohne daß man merkt, daß sie in anderen Händen liegen. In diesem Falle muß man die Vereidigungen und Huldigungen beschleunigen, sowohl hier wie in Ostpreußen und besonders in Schlesien.

Wenn mir das Verhängnis zustieße, in Feindeshand zu fallen, so verbiete ich, die geringste Rücksicht auf meine Person zu nehmen und sich im geringsten an das zu kehren, was ich aus meiner Haft schreiben könnte. Sollte mir ein derartiges Un<282>glück zustoßen, so will ich mich für den Staat opfern, und man soll meinem Bruder282-1 gehorchen, der ebenso wie alle meine Minister und Generale mir mit seinem Kopf dafür haftet, daß keine Provinz, kein Lösegeld für mich geboten und daß der Krieg unter Ausnutzung aller Vorteile fortgesetzt wird, ganz als ob ich nie gelebt hätte.

Ich hoffe und ich darf glauben, daß Sie, Graf Finck, es nicht nötig haben werden, von dieser Instruktion Gebrauch zu machen; aber für den Fall eines Unglücks ermächtige ich Sie dazu. Zum Beweise dessen, daß dies nach reiflicher und guter Überlegung mein fester und unerschütterlicher Wille ist, unterzeichne ich sie eigenhändig und versehe sie mit meinem Insiegel.


282-1 Prinz August Wilhelm.