<336> müssen die Bresch-Batterien immer mit einer ganzen Lage abgefeuert werden, da solches in der Mauer mehr Erschütterungen macht, wenn die Kugeln zugleich ankommen.

Alles Uebrige, so bei Belagerungen für die Artillerie vorkommt, läuft auf dasselbe heraus, was bereits gesagt ist, und bleiben alle diese Regeln dieselben. Muß vorhero Bresche in die Face eines Ravelins gemacht werden, so geschiehet solches auf vorgeschriebene Art, wenn die Infanterie Posto darauf gefaßt und sich darauf versichert und postiret hat: sodann werden die vierundzwanzigpfündigen Kanonen gegen die Face des Bastions gebracht, von da Bresche zu schießen, wie es bereits gesagt. Ist es ein Wassergraben, so muß die Bresch-Batterie ebenso gemacht werden und so plongiren1, daß sie sogar unter dem Wasser den Fuß der Mauer so viel möglich fasset. Da auch im bedeckten Wege Haubitzen mit angebracht werden müssen zu Ricochet, so müssen aus den Haubitzen mit ganz schwacher Ladung die Granaten geworfen werden und die Ricochet-Schüsse thun.

Wenn ein Sturm von der Infanterie auf ein Werk geschehen soll, um sich solches zu bemeistern, so ist der Gebrauch, daß die Signale zum Sturm mit Bomben gegeben werden. Von dem commandirenden Generale wird gesagt, daß, wie gewöhnlich, dreimal aus 10 bis 12, mehr oder weniger, Mortiers auf einmal Bomben geworfen werden sollen. Das erste und zweite Mal müssen die Bomben mit Zündern auf einmal, zu sagen alle 10 oder 12 abgefeuert, das dritte Mal aber müssen Bomben ohne Zünder geworfen werden, so nicht crepiren, welches das Signal zum Sturm ist.


1 tief schießen.