<190> Strafe, die man ihm auferlegen kann. Wir halten es mit der Achtung, die man fremden Mächten schuldet, äußerst streng, und nimmermehr wird man hier zugeben, daß jemand, er sei wer er wolle, es an Ehrerbietung gegen sie fehlen läßt.

Ich bin hocherfreut, daß diese Lappalie mir Gelegenheit verschafft hat, Ihrer Durchlauchtigsten Republik einen Dienst zu leisten und die Bekanntschaft mit einer Persönlichkeit zu machen, deren Ruf so groß ist wie der Ihrige.

In dieser Gesinnung verbleibe ich usw.