<18> Bündnisvertrag ausbedungenen Subsidien bezahlen, die, wie gesagt, jährlich 480 000 Taler betrugen.

Um sich für eine so große Ausgabe einigermaßen zu entschädigen, verlangte der König die Verlängerung des Vertrages mit Rußland, dessen Dauer auf acht Jahre festgesetzt war, und fügte noch einige seinen Interessen dienliche Artikel hinzu. Der Vertrag wurde bis zum Jahre 1780 verlängert, und der König erhielt die Eventual-garantie für die Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth, deren Inhaber1, sein Neffe, keine Nachkommenschaft hatte. Dafür verlangte die Zarin von Preußen die Garantie für die gegenwärtige Regierungsform in Schweden. In seiner endgültigen Form beschränkte sich dieser Artikel aufdie Aufrechterhaltung der im Jahre 1720 in Schweden veröffentlichten Verfassung. Graf Hörn hatte sie damals eingeführt, um die Königs-macht zu beschränken. Der König verpflichtete sich Rußland gegenüber zu einer Diversion in Schwedisch-Pommern, falls die Schweden jenes Grundgesetz ihrer Verfassung umstoßen wollten2.

Während man in Berlin noch unterhandelte, waren die Russen und Türken schon handgemein geworden. Die russischen Heere unter Befehl des Fürsten Galizin hatten die Osmanen bei Chozim geschlagen, und auf die Einnahme der Stadt war die Eroberung der Moldau gefolgt. Die Generale Katharinas verstanden von Lagerkunst und Taktik nicht einmal die Anfangsgründe; die des Sultans waren noch unwissender. Um sich also einen rechten Begriff von diesem Kriege zu machen, muß man sich Einäugige vorstellen, die Blinde gehörig schlagen und ein völliges Mergewicht über sie erlangen.

So rasche Fortschritte beunruhigten die Verbündeten Rußlands ebensosehr wie die anderen europäischen Mächte. Preußen hatte zu befürchten, daß sein übermächtig gewordener Bundesgenosse mit der Zeit auch ihm Gesetze vorschreiben wollte wie den Polen. Diese Perspektive war ebenso gefährlich wie furchtbar. Der Wiener Hof kannte seinen Vorteil zu gut, um nicht fast die gleichen Befürchtungen zu hegen. Die gemeinsame Gefahr ließ die frühere Erbitterung für eine Weile verschwinden. Zwar erregten die staunenswerten Erfolge der Russen in ganz Europa Argwohn, aber der Eindruck war bei den Nachbarmächten doch bei weitem am stärksten. Die gemeinsame Gefahr führte also sine Annäherung zwischen den Höfen von Wien und Berlin herbei; ein Schritt zog allmählich einen anderen nach sich. Der Kaiser war, wie schon erwähnt3, ungehalten, daß die geplante Zusammenkunft im Jahre 1766 nicht stattgefunden hatte. Nun schlug er dem König vor, ihn in Schlesien zu besuchen. Fürst Kaunitz opponierte nicht, und auch die Kaiserin-Königin willigte darein. Man trat sofort in Unterhandlung und kam überein, daß die Zusammenkunft in Neiße stattfinden sollte.

Der Kaiser wollte ein strenges Inkognito wahren4. Er nahm den Namen eines Grafen Falkenstein an, und man glaubte ihm keine größere Ehre erweisen zu können,


1 Markgraf Alexander.

2 Der Abschluß des Vertrages erfolgte am 23. Oktober 1769.

3 Vgl. S. 12.

4 Der Besuch Josephs II. in Neiße dauerte vom 25. bis 28. August 1769.