<176>siarrigkeit des Wiener Hofes und die Hinterabsichten seiner Alliierten nur zu gut kennen, sich nicht getraut haben, diese Vermittlung zu übernehmen, sei es, daß ihre republikanische Verfassung den raschen Entschlüssen hinderlich war, die bei dergleichen Verhandlungen nötig sind: die Generalstaaten lehnten das Anerbieten ab.

Nachdem also Seine Majestät umsonst so vieles versucht hat, um dem Reiche Ordnung und Frieden wiederzugeben, sieht er sich durch das Bündnis der kurfürstlichen Häuser vom Jahre (1744)1, sowie in seiner Eigenschaft als einer der vornehmsten Reichsstände gezwungen, das Reich vor dem völligen Untergang zu retten. Zu diesem Zweck stellt er dem Kaiser eine große Zahl seiner Truppen als Hilfskontingent, um mit ihnen die Königin von Ungarn zu bekriegen, seine unversöhnliche Feindin, die in ihrem hochmütigen Stolz und Ehrgeiz auf weiter nichts sinnt, als ganz Deutschland unter ihr hartes Joch zu beugen.


1 Die Frankfurter Union vom 22. Mai 1744 (vgl. Bd. II, S. 173).