<191>dessen was mein Bruder befehlen wird, das muß geschehen. An meinen Neveu muß die Armee schwören1.

Dieses ist der einzige Rath, den ich bei denen unglücklichen Umständen im Stande zu geben bin; hätte ich noch Ressourcen, so wäre ich darbei geblieben.

Friderich.


1 Vgl. dazu das Testament des Königs vor der Schlacht bei Leuthen und die Ordre an Prinz Heinrich und an die Generale der Armee vor der Schlacht bei Zorndorf, in denen Friedrich für den Fall seines Todes die sofortige Vereidigung der Truppen auf den Thronfolger befahl und Heinrich zum Vormund seines Neffen, des Thronfolgers Prinz Friedrich Wilhelm, bestimmte (Bd.VII, S. 283 und 284 f.). Die Ernennung des Prinzen Heinrich zum Generalissimus der Armee für den Fall, daß der König stürbe, erfolgte darauf durch Verfügung von 4. Dezember 1758.