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Der Dreißigjährige Krieg hatte im Jahre 1618 begonnen. Den Anstoß gab die Empörung der Böhmen, die den Kurfürsten von der Pfalz Friedrich V. zu ihrem König gewählt hatten. Da wir uns aber auf die Vorgänge beschränken, die unmittelbar mit der Geschichte des Hauses Brandenburg zusammenhängen, so wollen wir den Dreißigjährigen Krieg nur erwähnen, soweit er für unsere Geschichte in Betracht kommt.

Der Waffenstillstand, den die Holländer und die Spanier im Jahre 1609 auf zwölf Jahre geschlossen hatten, ging seinem Ende entgegen. Die Herzogtümer der klevischen Erbschaft, in denen beide Nationen Truppen stehen hatten, wurden zum Kriegsschauplatz. Die Spanier überwältigten die Besatzung von Jülich, das die Holländer für den Kurfürsten verteidigten. Kleve und Lippstadt ergaben sich Spinola. Indes vertrieben die Holländer 1629 die Spanier aus dem Klevischen und eroberten dem Kurfürsten einige Städte zurück. Georg Wilhelm und der Pfalzgraf von Neuburg bewogen 1630 die Spanier, einen Teil der Provinzen zu räumen. Die Holländer legten Besatzung in die festen Plätze des Kurfürsten, die Spanier in die des Pfalzgrafen. Allein dieser Ausgleich war nicht von Dauer.

Im Jahre 1635 begann der Krieg in jenen Landesteilen wieder mit größerer Heftigkeit denn zuvor. Während der ganzen Regierungszeit des Kurfürsten blieben sie eine Beute der Spanier und der Holländer, die sich der festen Plätze bemächtigten, Städte überfielen, Erfolge übereinander errangen und sie wieder einbüßten. Bei alledem geschah nichts von Belang: die Taten der Offiziere und das Beutemachen der Soldaten bildeten in jenen Zeiten den Hauptteil der Kriegskunst.

Obwohl der Kaiser sich als unumschränkten Herrn aufspielte, setzten die Reichsfürsten seinem Despotismus unablässig eine Festigkeit entgegen, die ihm manches Mal Halt gebot. Sie schlossen Bündnisse, die Wien oft in Aufregung versetzten.

Die Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen1 verwandten sich beim Kaiser für den in die Acht erklärten Kurfürsten von der Pfalz. Und sie weigerten sich, den Kurfürsten Maximilian, Herzog von Bayern, anzuerkennen, dem Ferdinand II. auf Kosten des pfälzischen Hauses und den Reichsgesetzen zuwider die Kurwürde verliehen hatte (1623). Nach der Goldenen Bulle hat der Kaiser keineswegs das Recht, ohne die einmütige Zustimmung des versammelten Reichstages einen Kurfürsten in die Reichsacht zu tun oder abzusetzen.

Die Schritte der beiden Kurfürsten blieben ohne jede Wirkung. Der Kaiser dachte nur an seine persönliche Rache. Und da er die Macht für sich hatte, fragte er nicht im mindesten nach den Freiheiten des Deutschen Reiches und nach den Gesetzen der Billigkeit.

Von dieser Zeit ab sahen der Kurfürst und seine Räte den Krieg herannahen. Durch die Verwicklung der Begebenheiten mußte die Kurmark hineingezogen werden,


1 Johann Georg I. (1611 — 1656).