<13> zum Danke dafür sämtliche Österreicher schenkte, die jener zu Gefangenen gemacht hatte. Friedrich ließ sie frei unter der Bedingung, daß sie von ihm ihren Besitz als Lehen empfingen — der Ursprung der Vasallen, die die fränkischen Markgrafen noch in Österreich besitzen1.

Auf Friedrich IV. folgten Konrad IV. im Jahre 1334, Johann II. 1357, Albrecht der Schöne im Jahre 13612 und dessen Neffe, Friedrich V., den Kaiser Karl IV. im Jahre 1363 auf dem Reichstage zu Nürnberg zum Reichsfürsten ernannte, ja den er zum Reichsverweser einsetzte.

Friedrich V. teilte im Jahre 1397 den Landbesitz seiner Burggrafschaft unter seine beiden Söhne, Johann III. und Friedrich VI. Doch da Johann kinderlos starb, fiel das ganze väterliche Erbe an Friedrich VI.

Dieser drang im Jahre 1408 mit seiner Heeresmacht in das Gebiet der Stadt Rothenburg ein, die sich im Reichsbann befand, und brach mehrere Burgen. Im Jahre 1412 trat er die Herrschaft der Mark an, die ihm Kaiser Sigismund verliehen hatte.

Die letzten Kurfürsten von Brandenburg hatten ihren Sitz nicht in der Mark genommen. Deshalb spielte der Adel dort den Herrn, unbotmäßig, trotzig und aufsässig, wie er war. Da schloß der neue Statthalter einen Bund mit den pommerschen Herzögen und lieferte den Aufrührern eine blutige Schlacht bei Zossen3. Er ward ihrer völlig Herr und brach etliche ihrer Burgen, in die sie sich geworfen hatten. Mit dem Geschlechte der Quitzows ward er erst fertig, nachdem er ihnen vierundzwanzig feste Schlösser genommen hatte.

Damit treten wir in die glorreiche Epoche des Hauses Hohenzollern ein; doch da es nunmehr in einen neuen Boden verpflanzt ist, empfiehlt es sich, eine Vorstellung von den Anfängen Brandenburgs und von seiner Verfassung zu geben.

Die Länder, die damals die Mark Brandenburg bildeten, waren die Altmark, die Mittelmark, die Neumark, die Uckermark und die Priegnitz; doch war die Neumark dem Deutschen Orden verpfändet, während den Besitz der Uckermark sich die pommerschen Herzöge angemaßt hatten. Das Wort Markgrafschaft bezeichnet ursprünglich Grenzherrschaft.

Zuerst setzten die Römer Statthalter in den von ihnen eroberten Ländern Germaniens ein. Doch wohlgemerkt: die Elbe haben sie nie überschritten; ihr ungebärdiger, kriegerischer Sinn scheint nach Tacitus die dortigen Völkerschaften andauernd gegen die Unternehmungen der Römer gesichert zu haben. Die Sueben, die ältesten Bewohner der Mark, wurden durch die Wandalen, Heneter, Sachsen und Franken verjagt. Karl der Große hatte seine Not, sie zu unterjochen; es war dies im Jahre 789. Erst 927 setzte Heinrich der Vogler Markgrafen in jene Gebiete, um die aufruhr-


1 Erst durch den Frieden von Teschen (1779) wurde das Lehnsverhältnis aufgehoben.

2 Die Jahre 1334, 1357 und 1361 bezeichnen vielmehr das Ende der einzelnen Regierungszeiten.

3 Schlacht am Kremmer Damm (1412).