5539. AN DEN GROSSKANZLER FREIHERRN VON COCCEJI UND DIE ETATSMINISTER GRAF PODEWILS, VON BISMARCK UND GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.
Potsdam, 24. Juli 1752.
Mein lieber Grosskanzler, auch Geheime Etatsminister Freiherr von Cocceji, Graf von Podewils, von Bismarck und Graf von Fincken<176>stein. Nachdem Ich mit Eurem Bericht vom 22. dieses das hierbei zurück erfolgende Gutachten der Commission wegen der von Meinen handelnden Unterthanen gegen die englischen Kapers gemachten und justificirten Prätensionen176-1 erhalten und daraus ersehen habe, wie sich das Quantum (exclusive derer etwa noch laufenden Zinsen) überhaupt auf 189,770 Reichsthaler belaufe, so approbire Ich alle desfalls von Euch gethane Vorschläge wegen der denen englischen Creditoren davon zu thuenden Communication und was Ihr sonsten bei solcher Gelegenheit annoch anzeigen wollen, als welcherwegen das Ministerium von dem Departement der Auswärtigen Affairen alles fernerhin erforderliche besorgen muss.
Ich agreire auch ganz gerne, dass die hierbei zurückkommende Deduction176-2 zur Justification Meiner darunter zu thuenden Démarche in das französische übersetzet und nachher gedrucket werde. Ich bin Euer wohlaffectionirter König
Friederich.
Nach der Ausfertigung. _
176-1 Vergl. Bd. VIII, 536—538. 541.
176-2 „Anführung derer in dem allgemeinen Völkerrecht gegründeten Ursachen, welche Se. Königl. Majestät in Preussen bewogen, diejenige Gelder, welche Sie, vermöge des Breslauer und Dresdenschen Friedens, denen grossbritannischen Unterthanen zu bezahlen versprochen, auf inständiges Ansuchen Dero auf der See commercirenden Unterthanen mit Arrest zu belegen.“