4180. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 13. März 1750.

Es haben Se. Königl. Majestät mir befohlen, an Ew. Excellenz zu vermelden, wie der Marquis de Valory bei seiner letzteren Anwesenheit<291> allhier sich gegen Höchstgedachte Se. Königl. Majestät geäussert habe, dass wenn es Deroselben gefällig wäre, ihm ein ganz umständliches und detaillirtes Promemoria von der eigentlichen Beschaffenheit des Verlangens, so Höchstdieselbe an seinem Hofe gethan,291-1 dass nämlich die stettinsche Handlung und Kaufleute in denen französischen Hafenund Handlungsplätzen eben dieselben Bénéfices zu gemessen haben möchten, welche denen Hansestädten Hamburg, Lübeck und Bremen dorten accordiret worden, und dass erstere mit letzteren ratione der Imposten und Droits d'entrée et de sortie parificiret werden möchten, zu stellen und die dazu habende Gründe mit anzeigen lassen zu wollen, er sich Hoffnung machete, nach seiner Retour in Frankreich diese Sache bei dortigem Hofe zum Vergnügen Sr. Königl. Majestät zu Stande zu bringen.

Es möchten also Ew. Excellenz besorgen, dass dergleichen Promemoria sogleich aufgesetzet und gedachtem Marquis de Valory zugestellet werden müsste. Ew. Excellenz würden aber zugleich dahin sehen, dass dieses Memoire wohl ausgearbeitet und solchem zu Erreichung Sr. Königl. Majestät Absichten eine recht gute Tournure gegeben werden müsste, wobei Höchstdieselbe vor die convenableste [Tournure] mit zu sein erachteten, dass die Sache dahin gedrehet werde, dass nachdem die Kron [Frankreich] denen teutschen Hansestädten dergleichen Avantage in ihrem Handel nach Frankreich zugestanden habe, die Stadt Stettin mit zu solchen Hansestädten gehöre und ihr also gleich jenen solche Bénéfices zugestanden werden möchten.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



291-1 Vergl. Bd. V, 547; Bd. VI, 37. 81.