12527. AN DEN GENERAL DER KAVALLERIE VON ZIETEN.
Naustadt, 22. November 1760.
Da bei bevorstehender Beziehung der Winterquartiere es von der äussersten Nothwendigkeit ist, dass die zeither bei der Armee in Ansehung der willkürlichen Verpflegung eingerissene vielfältige Missbräuche abgestellet werden und es die Nothwendigkeit bei gegenwärtigen Umständen schlechterdings zu eigener Conservation erfordert, dass zu Erhaltung und Facilitirung der Lebensmittel, Aufbringung und Herbeischaffung der Magasins und der Contributionsgelder, die wir aus Sachsen<105> haben wollen, auf Ordnung und gute Mannszucht bei der Armee gesehen und gehalten werde, als ist Mein ernster sowohl als gerechter Wille, dass hinfüro alle Excesse und Plackereien, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, besonders auch die willkürliche Fouragirung und Exactions cessiren und hingegen obiges alles und alle übrigen Unordnungen bei der Armee auf das möglichste abgelehnet und bestrafet werden sollen; und habet Ihr Eures Orts nach allen Euren Kräften darauf zu halten, dass dieser Meiner Intention eine genaue und stricte Parition geleistet werden müsse, auch denen Landleuten an denen Orten und in denen Districten, wo Ihr commandiret oder commandiren werdet, die bündigste Versicherungen zu geben, dass, woferne sie die von ihnen anverlangten Lieferungen und Contributions richtig abtrügen und herbeibrächten, sie auf keinerlei Art bei dem ihrigen gekränket, sondern vielmehr geschützet und mainteniret werden, im Verweigerungsfall aber mit aller Schärfe und Rigueur dazu angehalten werden sollten, wie solches alles hiernächst durch ein herauszugebendes Edict weitläuftiger ihnen bekannt gemacht werden soll. Obiges ist nur alsdann, wann Ihr wieder über die Triebsche sein werdet, zu observiren, und muss sodann auf gute Ordnung und genaue Mannszucht mit allem Ernst von Euch gehalten werden.
Friderich.
Nach der Ausfertigung im Gräflich Zieten-Schwerinschen Familienarchiv zu Wustrau.