<130> noch mehr über die Avantages, so Deroselben daher entstehen würden, wenn es bei jetziger Diète in Schweden dahin gebracht werden könnte, dass die Reichsstände den von dem Senat gegen Se. Königl. Majestät angesponnenen Krieg desapprobiren, mithin es mit Schweden zu einem baldigen Particulairfrieden kommen könne, reflectiret und dahero auf einmal resolviret haben, vorerst dazu sogleich eine Summe von 50000 Thaler auszahlen zu lassen. Darüber Sie Sich mit einem besonderen Empressement gegen mich expliciret und das nöthige auszufertigen befohlen haben. Das essentielleste davon werden Ew. Excellenz aus anliegendem königlichen Schreiben1 zu ersehen geruhen. Ich füge nur vor mich noch zu Deroselben Nachricht hinzu, dass des Königs Majestät die Disposition der destinirten Gelder der Königin von Schweden Majestät, und solche von dem von Borcke, jedoch die Remise mit dem grössesten Geheimniss einzuziehen, damit kein Mensch davon was gewahr werde, Überlassen haben, an welche deshalb ein chiffrirtes Billet von ganz nur wenig Worten in dem Schreiben an den Herrn von Borcke mit eingeleget und solches cito zu befördern recommandirt worden ist.2

Ich muss Ew. Excellenz Gutfinden überlassen, ob es nicht am sichersten wäre, solches Schreiben nebst dem hiernächst durch Ew. Excellenz ihm zu remittirenden Wechsel und [von] Deroselben ihm zu ertheilenden weiteren Instructionen mittelst eines expressen Couriers dahin zu senden, welcher letzterer aber doch dabei als ein Particulier gehen müsste, damit es seinetwegen keinen Eclat und sonderlich zu Kopenhagen keine Aufmerksamkeit noch Soupçons verursachen möchte. Ich sehe ohnedem die Schwierigkeiten ein, so es haben wird, einen so starken Wechsel, ohne einiges Aufsehen zu machen, an den Herrn von Borcke zu bringen, da unsere Herrn Minister daselbst dergleichen Remisen nicht gewohnet sein. Ich glaube aber, dass niemand besser die dazu mögliche Moyens würde an die Hand zu geben wissen als der Kaufmann Schickler, dessen Verschwiegenheit, Discrétion und Adresse in dergleichen Fällen zuverlässig ist, wann Ew. Excellenz geruheten, demselben par Estafette zu schreiben, dass er sogleich nach Erhaltung derselben in einer wichtigen Angelegenheit selbst nach Magdeburg nur auf einen Tag kommen möchte. Die wenigen Reisekosten, so er deshalb machte, würden ihm ganz füglich aus der Legationskasse erstattet werden können. Ich hoffe auch, der Herr Geheime Rath Köppen werde keine Schwierigkeit machen, diese Summe wenigstens in neuen Friederichsd'or auszuzahlen.

Sonsten haben des Königs Majestät gegen mich zu verschiedenen Malen wiederholet, wie ich bei der Expedition ja verhindern möchte, dass Deroselben keine weitere Anfragen, es sei wegen des Wechsel courses oder wegen des Valeurs unserer Gelder gegen das dänische oder schwedische, oder wie es sonsten Namen haben möchte, geschähen. Sie zahleten Dero 50000 Thaler nach hiesigem Gelde, und der Valeur davon möge auswärtig stehen, so gut er könne. Die Umstände aber pressireten, dass die Gelder bald zu obgedachter Disposition parat ständen. Ich wünsche sehr, dass diese Sache unter recht glücklichen Auspices angefangen werden möge, und muss Ew. Excellenz überlassen, wie Dieselbe Dero nach dem gestrigen königlichen Schreiben3 verlangeten Bericht nach nunmehro sich etwas geändertem Umstände wegen des übrigen einzurichten geruhen werden; nur bitte ganz gehorsamst, meiner darin gar nicht zu gedenken.

Des Königs Majestät seind sonsten so billig, dass ohnerachtet der desfalls zu verwendenden Gelder Sie nicht auf einen gewissen glücklichen Ausschlag rechnen, und besorgen insonderheit, dass, wenn man in Frankreich merken würde, dass durch die bisherige adroite Tours des Grafen Horn (den Dieselbe personnellement kennen und in Politiques nicht ungeschickt halten) die dem französischen Hofe attachirte Senateurs periclitiren und das Système dort sich ändern möchte, man alsdenn eine Cohorte von denen in französischen Diensten stehenden schwedischen Officiers dahin schicken werde, um auf dem Reichstag ein grosses Geschrei zu machen und alles zu bouleversiren.



1 Nr. 12555.

2 Vergl. S. 129.

3 Nr. 12552.