11376. AN DEN OBERST VON BELLING.503-3

[Fürstenwalde, August 1759.]503-4

Er müsste unverzagt einige von den detachirten Corps Uberfallen. Wenn sie hören würden, dass sie was im Rücken, würden sie vielleicht von selbst zurückgehen. Möchte sich nach denen Umständen richten, könnte ihm nichts vorschreiben; das mögliche thun, das unmögliche lassen.

Weisungen [Bleinotizen] für die Antwort; auf der Rückseite des Berichts von Belling, d. d. Komturei Lietzen 26. August.503-5



503-3 Belling, der mit einem Commando Husaren die Streifereien und Plünderungen der Kosacken verhindern sollte, datirt seine Berichte am 26. aus der Komturei Lietzen, am 27. aus Wrietzen, am 28. aus Wollup, am 29. und 30. aus der Komturei Lietzen, am 31. aus Buchholz.

503-4 Der auf Grund obiger Weisungen abgefasste Cabinetsbefehl muss vom 26. datirt gewesen sein, da Belling noch am selbigen Tage antwortet.

503-5 Auf dem Bericht vom 27. befinden sich u. a. die Weisungen [Bleinotizen]: „Soll nur verhindern, dass sie nicht solchen grossen Schaden thun.“ Auf dem Bericht vom 28.: „Möchte nur immer quer über gegen die Oder streifen, auf dass sie nur in Furchten gesetzet [würden] und nicht wiederkämen.“