11685. AN DEN ETATSMINISTER GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Freiberg, 18. December 1759.

Da ich nicht die Gelegenheit haben können, den in anliegender Pièce704-2 erwähnten Herrn Obristen von Kleist704-3 über die darin enthaltene Umstände selbst zu sprechen und solches also per tertium thun lassen müssen, so hat derselbe mir versichern lassen, wie es so weit an dem sei, dass er das Kloster,704-4 da es sich so übel und impertinent aufgeführet und weder einige Contribution bezahlen wollen, als auch sonsten sich<705> sehr ungebührlich betragen, um solchem den Ernst zu zeigen, habe plündern lassen müssen; was aber die angezeigte Umstände wegen der Kirche und der Monstranzen, Hostien, Altäre p. anlange, da wären solches Calumnien und grobe Unwahrheiten; und ob er gleich bei der Freicompagnie, so das Kloster plündern müssen, selbst gegenwärtig sein können, so wäre ihm doch nichts von dergleichen gemeldet, noch weniger geklaget worden und also dergleichen falsch und exaggeriret.

Was sonsten von denen sogenannten Gotteshäusern zu Marienschein und Grab705-1 angeführet worden, sei ganz grob gelogen und grundfalsch, da an diesen Orten nicht die geringste Plünderung geschehen sei. Welches hierbei doch nur anzeigen wollen.705-2

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



704-2 Beschwerdeschrift der „Burggrafen-Amts-Kanzlei“ d. d. Ossegg 20. November.

704-3 Vergl. S. 644.

704-4 Kloster Ossegg.

705-1 Mariaschein nordnordöstl., Kloster-Grab nordwestl. von Teplitz.

705-2 Vergl. das österreichische Circular-Rescript „wegen der von den preussischen Völkern in dem Königreich Böhmen u. s. w. ausgeübten Gewaltthaten“ in den Danziger „Beyträgen“ Bd. 9, S. 620 und die preussische Entgegnung daselbst S. 692. Letzterer ist eine Relation über die „Execution“ gegen das Kloster Ossegg beigegeben (das. S. 731).