6. Wenn Euch demnächst der von Celsing und der de Vergennes schreiben werden nach Constantinopel zu kommen, so gehet Ihr, und zwar noch beständig in dem grössesten Incognito, dahin und meldet Euch bei jedem dererselben, an welche Ihr sodann auch Eure mitbekommende Recommandationsschreiben1 convenablement abgebet; da Ihr Euch dann simplement nach deren Gutfinden und denen Anleitungen, so Euch dieselbe geben werden, richten müsset. Ihr habt auch denenselben die bei Euch habende Schreiben und Credentiales an den Grosssultan sowohl als an den Grossvezier, nebst Eurer Vollmacht, einen Tractat zu schliessen und zu zeichnen, sehen zu lassen und vorzuzeigen und Euch sodann weiter zu informiren, was Ihr nach den sodann gegenwärtigen Umständen der Ottomanischen Pforte und nach denen dasigen Landesgebräuchen weiter zu thun habet.
7. Zu Euren Reisekosten, und zwar sowohl hin- und demnächst wieder zurück, werdet Ihr allhier 4,000 Rthlr. in Friderichsd'or empfangen. Da solche aber in Frankreich und auf Euren weiteren Reisen nicht in Cours sein, so müsset Ihr Euch unterwegens deshalb näher erkundigen und Euch so einrichten, dass Ihr mit denen begebigen Münzen in denen Ländern, wodurch Ihr passiret oder Euch aufhaltet, versehen seid.
8. Weilen auch zu Constantinopel und bei der Ottomanischen Pforte nothwendig allerhand Präsente und Corruptiones gemachet werden müssen, so empfanget Ihr noch einen aparten Creditbrief von 6,000 Rthlr. in Ducaten auf gewisse Banquiers in Constantinopel, um solche zum Behuf von Präsenten und dergleichen nach Erforderniss derer Umstände erheben und gebrauchen zu können. Wohin und wie Ihr eigentlich die Präsente zu geben habet, davon werden Euch vorgedachte Ministres von Celsing und de Vergennes weitere Handleitung geben, als bei welchen und sonderlich dem von Celsing Ihr Euch deshalb als auch wegen aller anderen dort üblichen Ceremonien und Gebräuche wohl informiren müsset.
9. Wann Ihr in Constantinopel angekommen sein und gesehen haben werdet, was die Sachen vor einen Pli nehmen, oder aber auch, wenn es zur Zeichnung des Tractats mit der Pforte kommen sollte, so müsset Ihr Mir Euren Bericht davon, und zwar durch und durch in Chiffres gesetzet und sehr wohl und accurat chiffriret, erstatten und solchen Euren Bericht alsdann mit dem bei Euch habenden Feldjäger en courrier, und zwar durch Polen auf Warschau, schicken, der denn solchen allda an Meinen zu Warschau habenden Legationssecrétaire Benoît abgeben muss, als an welchen Ich die Ordre stellen werde, dass er Mir solchen Bericht alsdenn mit einem Expressen weiter anhero durch Schlesien senden muss.2 Wie Mir versichert worden, so muss die Absendung eines dergleichen Couriers mit Bewilligung der Pforte geschehen,
1 Vergl. Nr. 7122 und 7123.
2 Vergl. S. 82.