<328>INSTRUCTION.

Wenn es zum Marsch kommt, werden diese Puncte die Stabs-Officiere zu observiren haben :

1.

Wenn sie in Cantonnirungs-Quartiere marschiren, dass sie beständig die Cameradschaften zusammenlegen, wobei entweder ein Unter-Officier oder Gefreiter bei der Cameradschaft muss präsidiren, welcher den Tag vor dem Marsche mit seiner ganzen Cameradschaft vor des Capitains Quartier kommen muss.

2.

Auf den Märschen, wie bei allen Gelegenheiten, muss mit grösster Rigueur daraufgehalten werden, dass die Officiere beständig bei ihren Zügen bleiben; wo Défilés sind, muss der Commandeur an dem Défilé halten bleiben, dass das ganze Bataillon ordentlich und gut durchmarschiret. Wenn die Armee zusammenkommt und in Colonnen marschiret, muss ebenmässig daraufgehalten werden.

3.

Es müssen so wenig Wagen mitgenommen werden als möglich, des Commandeurs sein Wagen und einer per Compagnie; das Uebrige muss alles auf Pferden transportirt werden.

4.

Wenn die Armee in das Lager rücket, so ist das Terrain, wo die Feldwachen und Schildwachen stehen, dasjenige, wo bei entstehendem Alarme oder nächtlichem Rumore das erste Treffen vorrücken muss, und das zweite Treffen auf den Parade-Platz von dem ersten.

5.

Bei einem zu entstehenden Alarme des Nachts ist der Commandeurs ihre Schuldigkeit, wenn sie auf den Posten gerücket