<246>dass sie sich gegen den Feind behaupten sollen, zu unterstützen, weil sie ja nur zum Avertiren dienen sollen.

80.

In ebenen Ländern dürfen die Frei-Bataillons nicht in zu weit vom Lager entlegene Oerter gestellt werden, weil sie sonst Gefahr liefen, sich bei Anwesenheit vieler feindlicher Cavallerie mit Verlust zurück zu ziehen. Wäre indess dieses weitere Vorsetzen der leichten Infanterie im flachen Lande nothwendig, so muss ihr Cavallerie beigesellt werden, damit diese jener den Rückzug decken könne.

81.

Wenn der Feind sehr nahe steht und zwischen den beiderseitigen Armeen kleine Gewässer liegen, so muss man längs denselben schwache Posten ausstellen. Ein Officier mit zwanzig Mann, dann einige Unter-Officiere mit zwölf Mann, und abermals eine kleine Officierwache mit zwanzig Mann, hernach wieder etliche Unter-Officierposten, u. s. f., sind hinlänglich, die Chaine zu besetzen und des Nachts auf alle Bewegungen des Feindes und besonders auf seine Annäherung ein wachsames Auge zu haben.

82.

Wenn ein grosser Wald oder Busch dem Lager nahe läge, oder wohl gar an dasselbe stiesse, so muss entweder der ganze Wald, oder wenigstens ein grosser Theil desselben, besonders der uns zunächst liegende, besetzt werden, damit durch den Busch sich nichts unbemerkt ans Lager schleichen und der Soldat sicher nach Holz gehen kann. Wenn der Wald klein ist, so braucht man bloss dessen äussern Rand zu besetzen.

83.

In freien Gegenden muss man die Vorposten der Cavallerie, so weit es sich thun lässt, vorsetzen, damit diese, im Stande sich dem Feinde mehr als das Fussvolk zu nähern, auf des Feindes Bewegungen besser Acht geben könne. Ist sie noch dazu auf