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II. ÖKONOMISCHE INSTRUCTION FÜR DEN GENERAL-FELDMARSCHALL VON LEHWALDT, WAS DERSELBE BEI VORFALLENDEN KRIEGS-TROUBLEN IN PREUSSEN zu beobachten hat.

1.

Ihr sollet zuvörderst verfügen, dass nicht nur die gedoppelten Ueber-Completen von den dortigen Regimentern alsdann sogleich eingezogen werden, sondern dass auch überdem noch von einem jeden der dasigen Regimenter aus den Regiments-Cantons hundert bis hundert fünfzig der besten und tüchtigsten Leute zusammengebracht und eingezogen werden müssen.

2.

Was Ihr an Artillerie- und Proviant-Pferden für das ganze dortige Corps d'armée nöthig habet, solches werdet Ihr aus der durch den General-Major von Retzow davon angefertigten Designation ersehen; wornach Ihr also Eure Arrangements dergestalt zu machen <230>habet, dass selbige alsdann sogleich zusammengebracht werden können. Die Ausschreibung dieser Pferde aber muss nicht auf dortige Kreise egal gemacht werden, sondern Ihr sollt die mehresten davon aus der Gegend von Tilsit und denen, so dem Einfalle vom Feinde am mehrsten exponirt sind, nehmen lassen.

3.

Zur Subsistance für das Eurem Commando anvertraute Corps d'armée von neun und zwanzig Bataillons und sechzig Escadrons müsset Ihr, aus gedachten Gegenden von Tilsit und so weiter näher Memel hin, so viel an Ochsen, ohne solche zu bezahlen, nehmen lassen, als das Corps d'armée auf fünf Monate zur Consumtion gebrauchet. Ferner müsset Ihr alles, was der Orten an Fourage stehet, abfouragiren und was nicht abfouragiret werden kann, abmähen und weiter zurück diesseits der Russe herüber bringen lassen.

Um auch dem Feinde die Subsistance so viel als möglich schwer zu machen, so müsset Ihr bei Memel und so weiter nach der Russe längs den Küsten ein Gleiches beobachten und deshalb allda alles Getreide und Fourage abmähen und rückwärts bringen lassen, welches letztere denn leicht zu Wasser geschehen kann.

4.

Der Gumbinnenschen Kammer müsset Ihr aufgeben, dass dieselbe sich mit allen ihren Papieren, Acten und Schriften, auch mit ihren Geldern nach Königsberg retirire; und da Ich Euch das ganze Commando in Preussen anvertrauet habe, so ist auch denen bei den dortigen Kammern solches in der anliegenden Ordre bekannt gemachet und denselben aufgegeben worden, Euch allen Gehorsam zu leisten und alles das getreulichst auszurichten, was Ihr ihnen anzubefehlen <231>für gut und nöthig finden werdet. Alle Gelder, so bei den Kammern einkommen, müssen zur General-Kriegscasse eingezogen werden.

5.

Aller Vorrath an Montirungs-Stücken, so die Regimenter haben, sie bestehen auch worin sie wollen, muss insgesammt nach Königsberg gebracht werden.

6.

Die Fourage von den Regimentern Cavallerie, als Ruesch, Langermann, Ruiz und Malachowski muss, so viel solches am Wasser liegt und sonsten wegzutransportiren möglich ist, nach den Gegenden von Wehlau oder dahin, wo Ihr es sonsten am convenablesten finden werdet, transportiret werden.

7.

Die auf dem Königlichen Stutamte befindlichen Pferde müsset Ihr von da weg und weiter zurück in Sicherheit bringen lassen.

8.

Die von Adel und Officiere, so dorten Güter und Mittel haben, könnet Ihr wohl avertiren lassen, dass dieselben ihre besten Effecten und insonderheit ihre baaren Gelder, es sei nach Königsberg oder aber diejenigen, so in den Gegenden nach Marienwerder zu wohnen, nach Danzig, Thorn, Culm und dergleichen Städten sauviren. Sie müssen aber davon zu rechter Zeit avertiret werden, damit solches gleich geschiehet, ehe sie noch einiger Gefahr deshalb exponiret sind.

<232>Alles Vorstehende muss sogleich geschehen, sowie nur der geringste feindliche Einbruch geschiehet, ohne dass Ihr deshalb einige weitere Ordre von Mir darzu erwartet.

Gegeben Potsdam, den 23. Juni 1756.

(L. S.)Friderich.