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XXXIV. INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER CAVALLERIE.

Unser Text dieser Instruction (Potsdam, den 5. August 1781) ist, in Ermangelung eines Original-Exemplars, von W. Försters Geschichte des Königlich Preussischen Ersten Cuirassier-Regiments, S. 334-339, entlehnt.

XXXV. DISPOSITION FÜR DEN GOUVERNEUR ODER COMMANDANTEN DER FESTUNG SCHWEIDNITZ, im Fall sie sollte attaquirt werden.

Den 14. November 1781 hat der König den Militair-Befehlshabern von Breslau, Brieg, Neisse, Cosel, Glatz, Silberberg, Schweidnitz und Glogau neue Dispositionen zur Verteidigung ihrer Plätze gegeben. Diese Schriften sind nach der Oertlichkeit der genannten Festungen verschieden. Unsere Copie der Disposition für Schweidnitz verdanken wir dem Obersten im Ingenieur-Corps und Pionier-Inspecteur Herrn Lehmann.

Diese Disposition gewinnt noch an Interesse, wenn man sie mit der Instruction (XXXI) für den General-Major von Buddenbrock, was bei Schweidnitz zu thun ist, vom 7. Mai 1778, vergleicht.

XXXVI. INSTRUCTION FÜR MEINE ARTILLERIE, wie sie bei Gelegenheit ihr Feuer einrichten soll.

Diese Instruction, welche der König mit Cabinets-Ordre vom 10. Mai 1782 an den General-Major von Holtzendorff sandte, findet sich gedruckt in der Oesterreichischen militärischen Zeitschrift, Wien, 1819, Band III., S. 100-104, und in Louis von Malinowsky und Robert von Bonin Geschichte der brandenburgisch-preussischen Artillerie, Band III., S. 77-80.